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Immer wieder Pierre Maudet: Fake-Spender sollen sensationelle Wiederwahl finanziert haben

Nach dem Comeback droht bereits wieder juristischer Ärger: Persönlichkeiten aus dem 19. Jahrhundert figurierten als Spender bei Maudets erfolgreicher Kampagne für den Genfer Regierungsrat.

Plötzlich steht er wieder im Rampenlicht: Nachdem Pierre Maudet zuletzt über Genf hinaus wenig auf sich aufmerksam machte, sorgt eine Recherche des Westschweizer Radio und Fernsehens (RTS) für mächtigen Wirbel. Der schillernde Genfer Regierungsrat soll vor zwei Jahren bei seinem letzten Wahlkampf Geld von fiktiven Spenderinnen und Spendern in der Höhe von bis zu 20’000 Franken erhalten haben – was gesetzlich verboten ist.

Wir erinnern uns: Bei besagter Wahl im Frühling 2023 gelang dem früheren FDP-Politiker und Bundesratskandidaten ein sensationelles Comeback. Er kehrte in jene Kantonsregierung zurück, die ihn aufgrund der Wirren um eine Luxusreise nach Abu-Dhabi im Jahr 2020 entmachtet hatte. Die Justiz hatte Maudet in diesem Zusammenhang wegen unerlaubter Vorteilsnahme verurteilt. Trotzdem schenkten die Genferinnen und Genfer ihm eine zweite Chance, zum Unmut aller etablierter Parteien.

Der heute 47-jährige konnte dabei auf die Anhänger seiner neu gegründeten Bewegung «Libertés et Justice sociale» zählen – ebenso wie auf einen Verein, der sein Comeback finanziell unterstützte. Dieser steht im Zentrum der jüngsten Enthüllungen. Insgesamt spendeten 225 Personen über die «Association de soutien à l’action politique de Pierre Maudet» Geld für seinen Wahlkampf. 327’000 Franken kamen so laut der Jahresabrechnung des Vereins zusammen. Doch die Namen von fünf Spenderinnen und Spendern lassen aufhorchen.

Zweifel an Spenden in der Höhe von 20’000 Franken

Wie RTS berichtet, figuriert eine Genfer Richterin auf der Spenderliste – obwohl sie Maudet politisch nicht nahesteht und bestreitet, seine Wahlkampagne mit den aufgeführten 5’000 Franken unterstützt zu haben. Bei vier weiteren Personen, die Beträge von total 15’000 Franken spendeten, handelt es sich um Genfer Persönlichkeiten aus dem 19. Jahrhundert: einen FDP-Bundesrat (Adrien Lachenal), einen Staatsanwalt (Robert Céard), einen Regierungsrat (Antoine Carteret) und einen Nationalrat- und Ständerat (James Fazy). Sie alle verstarben vor mehr als 100 Jahren. Das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration bestätigte in drei der vier Fälle, dass es heute in Genf keine Personen unter den jeweiligen Namen mehr gibt.

Spenden für politische Gruppierungen unter falschem Namen sind im Kanton Genf verboten – ebenso wie anonyme Zuwendungen oder solche aus dem Ausland. Bei unbekannter oder unklarer Urheberschaft muss eine Partei oder ein Verein den Absender ausfindig machen und die Geldbeträge zurückgeben. Ist das nicht möglich, hat die Spende «einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung mit karitativem Zweck» zu Gute zu kommen, wie das kantonale Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte vorschreibt.

Francisco Taboada, der Schatzmeister des Maudet-Unterstützervereins, wies gegenüber RTS darauf hin, dass eine Rückerstattung der Spenden nicht möglich sei, wenn diese per Postzahlung eintreffe. Die Post mache bei Beträgen bis zu 10’000 Franken keine Identitätskontrollen. Demgegenüber betonte der Treuhänder, der die Abrechnungen des Vereins kontrolliert hatte, dass die strittigen Spenden per Banküberweisung und nicht per Post eingetroffen seien – was Rückzahlungen ermöglichen würde und mit der Version des Schatzmeisters kontrastiert.

Damit der Widersprüche nicht genug: Gemäss den Abrechnungen, die dem Kanton vorgelegt wurden und die RTS einsehen konnte, flossen in genannten Fällen keine Gelder an karitative oder gemeinnützige Einrichtungen. Francisco Taboada hielt jedoch fest, dass der Verein «in gutem Glauben» und gesetzeskonform gehandelt habe: «Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Spenden als illegal taxieren könnten.»

Pierre Maudet schweigt bislang

Kurzum: Vieles bleibt mysteriös. Maudet, dem die umstrittenen Spenden zu Gute kamen, wollte sich bisher nicht persönlich zur Affäre äussern.

Denkbar ist, dass sich die Genfer Justiz dem Fall annimmt, um Licht ins Dunkle zu bringen. Wer gegen die kantonalen Transparenz-Vorgaben bei der Finanzierung von politischen Kampagnen verstösst, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 60’000 Franken bestraft werden. Daneben steht auch der Strafbestand der Urkundenfälschung zur Diskussion, den Gerichte mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen gar mit einer Freiheitsstrafe ahnden können.