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Mildes Urteil für Sex mit einer 25 Jahre jüngeren Minderjährigen – obwohl der Turnleiter nicht wirklich einsichtig ist

Weil sich die Ereignisse von 2012 und 2013 unter einer damals milderen Rechtssprechung abspielten, gibt es für den langjährigen STV-Funktionär keine Gefängnisstrafe und auch kein Tätigkeitsverbot. Dass er aber trotz Suspendierung im Turnsport weiterhin Trainings für Minderjährige anbietet, kam auch beim Richter nicht gut an.
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