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Aargauische Gebäudeversicherung gibt nach und bestellt die Brandschutzkleidung bei drittplatzierter Firma

Nach langem Rechtsstreit sind nun die Brandschutzausrüstungen für die Aargauer Feuerwehren endlich bestellt.

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) hatte vor geraumer Zeit entschieden, dass sich die Aargauer Feuerwehren künftig nicht mehr selber um die Beschaffung ihrer Ausrüstung kümmern müssen. Das Material wird von der AGV gekauft und dann im Mietmodell an die Feuerwehren abgegeben. Der Grossauftrag für Handschuhe und Stiefel ist längst vergeben. Aber wer künftig die Brandschutzhosen und Brandschutzjacken der Aargauer Feuerwehren liefern darf, war bis vor kurzem unklar. Nun berichtet das Regionaljournal Aargau-Solothurn: Die neuen Uniformen kommen aus Österreich.

Die AGV hatte sich bei der Vergabe zunächst für die Brandschutz Ettiswil AG aus dem Kanton Luzern entschieden, deren Offerte sich auf knapp 5,28 Millionen Franken belief. Damit lag sie im mittleren Preisbereich der insgesamt neun Angebote. Die Vergabe war gemäss Zuschlagsentscheid das «Resultat aus dem fünfmonatigen Praxistest bei 20 Feuerwehrorganisationen».

Gegen die Vergabe wehrte sich die drittplatzierte Firma, die Texport Handelsgesellschaft m.b.H. aus dem österreichischen Salzburg. Sie beantragte, nicht der Siegerfirma, sondern ihr sei der Zuschlag zu erteilen, denn die beiden vor ihr platzierten Unternehmen würden das Vergabekriterium «mehrjährige Erfahrung in Produktion und Lieferung von Brandschutzausrüstungen» nicht erfüllen. Tatsächlich produziert die Brandschutz Ettiswil AG nur Schläuche selber, nicht aber Brandschutzkleider. Diese bezieht sie von einer Partnerfirma, der sie nach eigenen Angaben eng verbunden ist.

Sowohl das Verwaltungs- als auch das Bundesgericht gaben der beschwerdeführenden österreichischen Firma recht und wiesen die AGV und die Brandschutz Ettiswil AG ab. Die Gebäudeversicherung habe im Verlauf des Vergabeverfahrens auf das Kriterium der mehrjährigen Erfahrung in der Produktion verzichtet – und das stelle eine unzulässige nachträgliche Anpassung der Submissionsbedingungen dar, so die Gerichte.

Nach Bekanntwerden des Urteils nahm sich die AGV Zeit, um das klügste Vorgehen zu finden. Möglich war eine Neuausschreibung – was allerdings sehr viel Zeit gekostet hätte – oder eine Vergabe an die drittplatzierte. Nun setzt sie laut «Regionaljournal» auf die österreichische Firma und hat die Kleidung bereits bestellt. Die Vergabe gilt gemäss Zuschlagsentscheid für zirka 6000 Brandschutzjacken und Brandschutzhosen, verteilt auf vier Jahre mit Option für weitere zwei Jahre.