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Schlechtes Jahr für die Aargauische Pensionskasse: Verlust auf Anlagen und leichte Unterdeckung

Die Aargauische Pensionskasse (APK) verzeichnet im Jahr 2022 eine negative Anlage-Performance. Grund sind die Zinserhöhungen wegen der Inflation.

Um die Inflation zu bekämpfen, waren die Zentralbanken letztes Jahr gezwungen, die Zinssätze stark zu erhöhen. An den Kapitalmärkten führte dies zu Korrekturen, die sich auch auf die Aargauische Pensionskasse (APK) ausgewirkt haben, bei der knapp 50’000 Kantons- und Gemeindeangestellte versichert sind.

Die APK spricht in der Mitteilung zum Geschäftsbericht von einem «herausfordernden Jahr 2022». Die Anlage-Performance lag bei minus 8 Prozent. Dazu beigetragen hätten vor allem die Anlagekategorien Aktien und Obligationen. Das Vermögen der Pensionskasse per Jahresende betrug 12 Milliarden Franken und sei damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,1 Milliarden Franken gesunken.

Der Verlust auf den Anlagen könne «zum Glück zu einem grossen Teil mit den Reserven aus dem guten Vorjahr abgefedert werden», heisst es in der Mitteilung. 2021 erzielte die APK eine Rendite von 7,5 Prozent auf ihren Anlagen. Und immerhin: Mit dem Verlust von 8 Prozent performte die APK noch überdurchschnittlich. Der Branchendurchschnitt lag gemäss UBS-Pensionskassenindex 2022 bei minus 9,6 Prozent.

Deckungsgrad auf unter 100 gesunken

Der Deckungsgrad – also der Wert, der angibt, wie die Ansprüche der Versicherten gedeckt sind – ist per Ende 2022 auf 98,1 Prozent gesunken. Damit befand sich die APK in leichter Unterdeckung. Per Ende 2021 lag der Deckungsgrad noch bei 108,3 Prozent. Die finanzielle Risikofähigkeit der APK sei «weiterhin nur teilweise gegeben, da sie erst mit vollständig gebildeter Wertschwankungsreserve erreicht wird», heisst es im Geschäftsbericht.

Das deutlich höhere Zinsniveau lasse auf höhere Renditen im Jahr 2023 hoffen, hält die APK in der Mitteilung fest. Es könne deshalb davon ausgegangen werden, «dass die geringe Unterdeckung ohne weitere Massnahmen mit den künftigen Anlageerträgen behoben werden kann». (az)