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Kanton will «Landammann», «Gemeindeammann» und «Einwohnerrat» umbenennen

In der Kantonsverfassung sollen neue Organbezeichnungen eingeführt werden. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Teilrevision bis zum 6. Juni in die Anhörung.

Aargauer Gemeinden können selber entscheiden, ob ihr Oberhaupt Gemeindeammann oder Gemeindepräsidentin heissen soll. Die Bezeichnungen der politischen Ämter sind auch in der Kantonsverfassung verankert – und dort ist bis jetzt nur vom Gemeindeammann die Rede.

Vor drei Jahren forderten zehn Grossrätinnen aller Parteien ausser der SVP per Motion, die rein männliche Form in der Kantonsverfassung zu ändern. Gut 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sei es an der Zeit, dass in den Bezeichnungen der höchsten politischen Ämter kein Geschlecht mehr explizit erwähnt werde, sagte damals SP-Grossrätin Carole Binder-Meury.

SP-Grossrätin Carole Binder-Meury setzt sich für geschlechtsneutrale Bezeichnungen ein.
Bild: zvg

Für ihn spreche nichts dagegen, den neutralen Begriff «Gemeindepräsidium» in die Kantonsverfassung aufzunehmen, antwortete der Regierungsrat im März 2022 auf den Vorstoss. Drei Monate später überwies der Grosse Rat die Motion per Stichentscheid der damaligen Ratspräsidentin Elisabeth Burgener (SP). Dagegen stellte sich vor allem die SVP, die fragte, ob als Nächstes dann auch der Landammann und der Landstatthalter abgeschafft würden.

Für das Gemeindegesetz läuft eine Totalrevision

Für einen generellen Ersatz des Begriffs Gemeindeammann bedarf es einer Änderung der Kantonsverfassung, da der Gemeindeammann in Paragraf 107 Absatz 1 als notwendiges Organ der Gemeinde genannt wird.

Nun hat der Regierungsrat die neuen Organbezeichnungen, die in der Vergangenheit bereits vielfach kontrovers diskutiert wurden, in die Anhörung geschickt. Diese dauert bis zum 6. Juni.

Vorgesehen sind neu die Bezeichnungen «Regierungspräsidium» für Landammann und Landstatthalter, «Gemeindepräsidium» für Gemeindeammann und «Gemeindeparlament» für Einwohnerrat. «Gestützt auf die neutrale Formulierung ‹Präsidium› in der Kantonsverfassung könnten so in Zukunft in den Gesetzen und Verordnungen die differenzierten Bezeichnungen ‹Präsidentin› und ‹Präsident› sowie ‹Vizepräsidentin› und ‹Vizepräsident› verwendet werden», schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung.

Zeitgemässere Bezeichnungen für «Landammann» und «Landstatthalter» seien auch im Zuge dieser Anpassung der Kantonsverfassung vorgeschlagen worden. Zurzeit läuft ausserdem die Totalrevision des Gemeindegesetzes. In diesem Zusammenhang wurde der Wunsch geäussert, dass auch die Bezeichnung für den Einwohnerrat in «Gemeindeparlament» umbenannt wird.

Da es sich um eine Änderung der Kantonsverfassung handelt, wird am Schluss das Stimmvolk an der Urne über die Teilrevision entscheiden. Je nach Ausgang werden die neuen Bezeichnungen für Gemeindeammann, Vizeammann und Einwohnerrat in die Gemeindegesetzrevision aufgenommen.