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Neues Aargauer Sportgesetz geht in die zweite Beratungsrunde

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat den überarbeiteten Entwurf des neuen Sportgesetzes zur zweiten Beratung an den Grossen Rat überwiesen. Dort stösst er auf eine breite Zustimmung.

Das Gesetz soll die Grundlage für eine moderne, zielgerichtete Sportförderung im Kanton schaffen. In der ersten Beratung vom 3. Dezember 2024 fand die Vorlage mit 117 zu 15 Stimmen breite Zustimmung im Parlament. Dies, nachdem esin der Grossratssitzung vom 24. Novembernoch zu einer ausufernden Debatte – und sogar auf einen Antrag zur Rückweisung – kam.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die politischen Ziele und strategischen Grundsätze der Aargauer Sportförderung gesetzlich zu verankern – entsprechend dem Verfassungsauftrag, zentrale Bestimmungen in Gesetzesform zu regeln.

Effizientere Infrastruktur dank besserer Koordination

Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf der Sportinfrastruktur, wie die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Künftig sollen vom Kanton unterstützte Sportanlagen stärker auf regionale und kantonale Bedürfnisse abgestimmt werden. Durch eine verbesserte Koordination zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden selbst sollen finanzielle und räumliche Ressourcen gezielter eingesetzt werden.

Vorgesehen sind unter anderem ein kantonales Sportanlageninventar sowie die gesetzliche Verankerung regionaler und kantonaler Sportanlagenkonzepte. Neu ist auch die Möglichkeit einer betrieblichen Unterstützung für nicht-kommerzielle Sportanlagen.

Stärkung von Fairness und ethischen Standards im Sport

Auch im Bereich der Sportförderung bringt das Gesetz Neuerungen. Der Kanton Aargau will seine Haltung zu Fairness, Sicherheit und Integrität im Sport weiter stärken. Beiträge an Sportorganisationen wie Verbände oder Leistungszentren sollen künftig an die Einhaltung nationaler Standards für fairen und sicheren Sport gekoppelt werden. Zudem schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage, um bei Projekten von kantonalem Interesse auf ordentliche Mittel zurückgreifen zu können – sollte der Swisslos-Sportfonds nicht ausreichen.

Anpassungen nach Prüfungsaufträgen

Nach der ersten Beratung hat der Grosse Rat fünf Prüfungsaufträge überwiesen. Diese betrafen unter anderem Fragen der Raumplanung, Finanzierung und den Datenschutz bei sportethischen Vorfällen. In der Folge wurden einzelne Gesetzespassagen angepasst: So wurde die subsidiäre Finanzierung aus ordentlichen Mitteln präzisiert und die Rolle des Kantons bei sportethischen Vorfällen klarer definiert. Keine Änderungen gab es hingegen bei den raumplanerischen Zielsetzungen und der kantonalen Rolle im besonders sensiblen Bereich des Nachwuchs- und Spitzensports.

Mit der zweiten Beratung steht das neue Sportgesetz kurz vor der definitiven Verabschiedung – und soll künftig den Weg für eine zeitgemässe und nachhaltige Sportförderung im Kanton Aargau ebnen.