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Umsetzung der Pflegeinitiative im Aargau: Massnahmenpaket bleibt unbestritten – trotz Zweifeln

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) des Grossen Rats ist mit den Vorschlägen des Regierungsrats zur Ausbildungsoffensive in der Pflege grundsätzlich einverstanden. Eine Minderheit wollte den Verpflichtungskredit über rund 62 Millionen Franken kürzen, eine andere ihn erhöhen.

Das Bundesparlament hat den Kantonen im Dezember 2022 «Hausaufgaben» erteilt. Drei Massnahmen müssen bis Sommer diesen Jahres umgesetzt werden, um die Ausbildung in der Pflege zu stützen und zu fördern. Dem liegt die Annahme der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» am 28. November 2021 zugrunde.

Für die Umsetzung beantragt der Aargauer Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von knapp 62 Millionen Franken. Damit soll in den nächsten acht Jahren unter anderem ein erster Drei-Punkte-Plan finanziert werden. Der Aargauer Regierungsrat schlägt für die erste Etappe (Ausbildungsoffensive) drei Teilprojekte vor.

Beiträge an Betriebe zur Förderung der praktischen Ausbildung

Förderbeiträge an Auszubildende zur Sicherung des Lebensunterhalts

Beiträge an die höheren Fachschulen (HF)

Die Mitglieder der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat sich nun mit dem Vorschlägen des Regierungsrats befasst. Sie befürworten Massnahmen im Bereich der Pflegeberufe, damit der Kanton Aargau künftig seinen Bedarf an Pflegenden decken kann. Auch begrüssen sie mehrheitlich die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Schritte.

In der Kommissionsberatung wurde allerdings bezweifelt, dass mit diesem Massnahmenpaket die Ziele der Pflegeinitiative erreicht werden können. Es wurde betont, dass zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit die ausgebildeten Pflegefachpersonen länger in ihrem Beruf verbleiben.

Kommission diskutierte Erhöhung und Reduktion

Der Regierungsrat schlägt vor, die Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden im Bildungsgang Pflege an der höheren Fachschule (HF) auf jährlich 25 Personen zu beschränken, die ihr Studium neu beginnen. Diese Personen sollen die Förderbeiträge während ihrer gesamten Studienzeit erhalten.

Diese Begrenzung wurde von der Kommission kritisiert. Mehrere Mitglieder forderten eine flexiblere Lösung, damit bei grösseren Studierendenjahrgängen keine Diskriminierung stattfindet. Eine Erhöhung des Verpflichtungskredits zu diesem Zweck fand in der Kommission GSW jedoch keine Mehrheit.

Eine Minderheit der GSW-Mitglieder wollte vermeiden, dass mit einem vollständigen Verzicht auf die Studiengebühren im Studiengang Pflege an der HF ein falsches Signal gesendet wird. Sie schlug vor, die Studiengebühren zu halbieren. Eine Mehrheit lehnte aber eine entsprechende Reduktion des Kredits ab und folgte dem Kreditantrag des Regierungsrats.

Das Geschäft wird voraussichtlich im März 2024 im Grossen Rat behandelt. (pin)