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Investoren für Liegenschaft Kirchgasse 8 in Olten gesucht

Was passiert mit dem einstigen Kunstmuseum an der Kirchgasse in Olten: Gibt’s Wohnraum, Beiz oder Ladenfläche? Oder gar alles?

Wird das Kunstmuseum Olten von seinem heutigen Standort an der Kirchgasse 8 ins Nachbarhaus verlegt, soll diese Liegenschaft im Baurecht für eine neue Nutzung abgegeben werden. Investoren können bis 26. April ihr Interesse anmelden. Die Liegenschaft Kirchgasse 8 wird heute vom Kunstmuseum Olten genutzt.

Gemäss Beschluss des Gemeindeparlaments vom September 2020 soll diese Nutzung in die direkt angrenzende Liegenschaft Kirchgasse 10 verlegt werden. Beide Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Olten.

Gastronomie, Wohnungen, Ladengeschäfte

Dadurch wird die sanierungsbedürftige Liegenschaft Kirchgasse 8 frei für neue Nutzungen. Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs wurden im vergangenen Jahr Vorschläge für die zwei Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 sowie den angrenzenden Platz der Begegnung erarbeitet. Das Projekt des Teams Buchner Bründler Architekten AG aus Basel obsiegte und wurde von der Jury zur Weiterbearbeitung empfohlen.

Für die Liegenschaft Kirchgasse 8 sieht es vor, diese weitestgehend zu erhalten und Richtung Munzingerplatz durch einen Anbau zu ergänzen. Im Erdgeschoss wurden eine Gastronomienutzung sowie eine Ladenfläche angedacht. Im ersten Obergeschoss waren zwei Dienstleistungsflächen vorgesehen und darüber total 7 Wohnungen.

Der Stadtrat hat im November 2021 beschlossen, das Gebäude Kirchgasse 8 nach dem Umzug des Kunstmuseums Olten ins Nachbargebäude aus dem Verwaltungsvermögen zu entlassen. Die Liegenschaft soll ins Finanzvermögen überführt und im Baurecht an eine Investorin abgegeben werden.

Das Projekt Kirchgasse 8 soll so entwickelt werden, dass die bauliche Umsetzung parallel mit dem neuen Kunstmuseum Olten erfolgt. Die Vergabe des Baurechts wird, sofern dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden kann, gemeinsam mit dem Planungskredit des Kunstmuseums Olten im Juni 2022 dem Gemeindeparlament zur Genehmigung vorgelegt.

Entscheide müssen ineinander greifen

Nach der Genehmigung des Baukredites für das Kunstmuseum Olten durch das Stimmvolk im kommenden Jahr und der Erteilung der Baubewilligungen beider Projekte soll in den Jahren 2024/25 die Umsetzung der Bauten erfolgen. Für die Umsetzung der Bauvorhaben ist der Auszug des Kunstmuseums Olten aus der Kirchgasse 8 notwendig.

Sollte das Volk die Gutheissung des Baukredits für das Kunstmuseum Olten an der Kirchgasse 10 ablehnen oder keine zeitgerechte rechtsgültige Baubewilligung für das Kunstmuseum Olten vorliegen, kann das Baurecht nicht vollzogen werden. «Dann muss ein neues Vorgehen politisch konsolidiert werden», so der Medienmitteilung weiter.

Die per Ausschreibung gesuchte definitive Nutzung der Kirchgasse 8 soll für eine «Belebung der Kirchgasse und stimmige Imagebildung» sorgen. Gesucht wird ein wirtschaftliches Baurechtsangebot mit marktfähigen und nachhaltigen Nutzungsangeboten.

Das Wettbewerbsprojekt soll unter Einbindung des obsiegenden Planerteams und in Abstimmung mit dem Projekt Kunstmuseum Olten umgesetzt werden. Interessenten können ihr Angebot bis 26. April 2022 einreichen. Die Ausschreibung ist auch auf der städtischen Website aufgeschaltet.