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Die Unia wirft öffentlichen Bauherren vor, die Gesundheit der Bauarbeiter aufs Spiel zu setzen – Kanton Aargau widerspricht

Bei extremer Hitze steigt das Unfallrisiko auf Baustellen erheblich. Die Gewerkschaft Unia kritisiert deshalb die Auftraggebenden und fordert eine Verschiebung des Endtermins, sollte die Arbeit aufgrund von Hitze unterbrochen werden.

Von oben scheint die pralle Sonne, von unten kocht der Asphalt. Dies sind zurzeit die Arbeitsbedingungen von Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter im Aargau. «Arbeit bei extremer Hitze schadet der Gesundheit der Bauarbeiter», schreibt nun die Unia in einer Medienmitteilung.

Jährlich erkranken rund tausend Bauleute an Hautkrebs. Gemäss Suva steige das Unfallrisiko auf Baustellen an Tagen über 30 Grad um sieben Prozent. Dazu kommen Dehydrierung, Sonnenstiche und Hitzschläge. Für die Gewerkschaft ist klar: Ab einer gewissen Temperatur müsse die Bautätigkeit unterbrochen oder ganz eingestellt werden.

Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei extremer Hitze werde zunehmend dem wachsenden Termindruck geopfert, kritisiert die Unia. Denn die Auftraggeber würden immer kürzere Termine fordern und diese anschliessend anhand von Konventionalstrafen bei Terminverzug durchsetzen – selbst, wenn sie dadurch Gesundheit und Arbeitssicherheit gefährden.

Auch öffentliche Auftraggeber werden kritisiert

Öffentliche Bauherren seien bei solchen Vorgehen in vielen Fällen an vorderster Front dabei, heisst es in der Mitteilung. Die Unia fordert deshalb: Wenn die Arbeit aufgrund von Hitze unterbrochen werde, brauche es eine Verschiebung des Endtermins. Die Unia diskutiere aktuell mit mehreren Parlamentarierinnen und Parlamentarier über Vorstösse in diesem Bereich.

Die stellvertretende Kommunikationsleiterin vom kantonalen Baudepartement, Simone Britschgi weist die Kritik zurück. Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liege beim Arbeitgeber, also bei den Bauunternehmen. Die Abteilung Tiefbau des Kantons stelle fest, dass diese ihre Verantwortung wahrnehmen und Massnahmen umsetzen.

Auf Kantonsbaustellen werde grundsätzlich ohne Konventionalstrafen gearbeitet, so Britschgi. Sollten durch hitzebedingte Unterbrüche Termine nicht eingehalten werden können, sei dies von den Unternehmen an der Bausitzung anzumelden.

Auch für die Mitarbeitenden im Strassenunterhalt, die ebenso von der Hitze betroffen seien, setze der Kanton eine Reihe an Massnahmen um. So werden beispielsweise der Arbeitsbeginn und somit der Feierabend vorverlegt, Pausen in den Nachmittag verschoben und regelmässige Trinkpausen im Schatten eingelegt.