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Hochdorfer Solarinitiative ist ungültig

Luzerner Gemeinden dürfen keine Extrasteuer für Strom erheben – Bundesgericht stützt die Entscheidung des Kantonsgerichts.

Die Gemeindeinitiative «Hochdorf nutzt die Solarenergie» ist mit dem kantonalen Recht nicht vereinbar und ist damit zurecht für ungültig erklärt worden. Dies hat das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Urteil festgestellt.

Die Volksinitiative verlangte, dass die Gemeinde Hochdorf die Produktion von Solarstrom fördere. Sie sollte sicherstellen, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen mindestens 12 Rappen pro Kilowattstunde produzierten und ins Netz eingeleiteten Strom erhalten. Um dies finanzieren zu können, sollte ein Fonds geschaffen werden, der mit einer kommunalen Abgabe finanziert werden sollte.

Der Gemeinderat erklärte 2020 die Initiative für ungültig, weil sei gegen übergeordnetes Recht verstosse. Der Regierungsrat und das Kantonsgericht bestätigten die Ungültigerklärung, worauf sich die Initianten an das Bundesgericht wandten. Dieses stützte zwar die Argumentation des Kantonsgerichts nicht vollumfänglich, wies die Beschwerde aber als unbegründet ab.

Die umstrittene Einschätzung des Kantonsgerichts, dass die Abgabe zur Finanzierung des Fonds eine Steuer sei, beanstandete das Bundesgericht nicht. Es gebe aber im kantonalen Gesetz keine Grundlage dafür, dass Gemeinden im Bereich des Stromrechts eine Steuer erheben dürften, hiess es im Bundesgerichtsurteil.

Eingereicht worden war die Initiative «Hochdorf nutzt die Solarenergie» von der Gruppe «Hofdere het Energie». Sie reichte auch noch drei andere Initiativen ein, welche vom Gemeinderat für ungültig erklärt wurden. Eine wurde vom Kantonsgericht, zwei vom Bundesgericht für gültig erklärt. In den Volksabstimmungen setzten sich jeweils weniger ambitionierte Vorschläge des Gemeinderats durch. (sda)