
Der Aargauer Regierungsrat will die Schulung der Ärzte in Zusammenhang mit fürsorgerischen Unterbringungen prüfen.
Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone
Im Aargau dürfen fast alle Ärzte Personen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik einweisen – doch sind sie genügend geschult?
Der Aargauer Ärztepräsident stellt der Regierung kritische Fragen zur fürsorgerischen Unterbringung. Diese sieht Handlungsbedarf. Was die gerichtlichen Aufhebungen von FU-Entscheiden betrifft, tappt der Kanton im Dunkeln.
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