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Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts: Warum diese Steuer ungerecht ist

Vor der Abstimmung am 28. September erklären drei Mitglieder eines Aargauer Komitees, das seit Jahren gegen den Eigenmietwert kämpft, warum dieser abgeschafft werden soll.

Seit neun Jahren kämpfen wir vom «Komitee Eigenmietwert-Nein» gegen den Eigenmietwert. Endlich besteht nun die einmalige Chance, diese ungerechte Steuer abzuschaffen. Der Eigenmietwert ist systemfremd und fördert den Erwerb von Wohneigentum nicht, wie dies unsere Verfassung eigentlich vorsieht.

Wieso ist diese Steuer ungerecht? In der Schweiz zahlen wir Steuern grundsätzlich aufgrund unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, das heisst aufgrund dessen, was wir erarbeiten oder erwirtschaften. Niemand käme auf die Idee, die potenzielle Leistungsfähigkeit zu besteuern. Beim angesparten Kapital versteuern wir beispielsweise die effektiven Zinsen und nicht das, was an den Börsen erreichbar wäre.

Steuern nicht auf potenzielle Erträge

Teilzeitangestellte versteuern ihren Lohn aufgrund der geleisteten Arbeitszeit und nicht hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle. Beim selbstbewohnten Eigentum jedoch wird ein potenzieller Mietzins versteuert. Selbst wenn gewisse Aufwendungen davon abgezogen werden dürfen, macht dies die Steuer nicht gerechter.

Diese Steuer betrifft weder Mietwohnungen noch Immobilienfirmen, es geht hier einzig um selbst bewohnte Liegenschaften. Das heisst: Mit einem Ja zur Abschaffung des Eigenmietwertes entlasten wir den Mittelstand, also diejenigen, welche die Schweiz gross gemacht haben und zu den staatstragenden Elementen gehören. Und genau diese bekunden teilweise im Alter Mühe, mit ihrer einfachen Rente ein fiktives Einkommen zu versteuern.

Sie werden also vom Staat aus ihrem seit Jahrzehnten bewohnten Umfeld entwurzelt, statt ihnen ein würdiges Altern zu ermöglichen, was für den Staat schlussendlich auch vorteilhafter wäre. Für zahlreiche Seniorinnen und Senioren erwächst eine, gemessen am Rein-Einkommen, prozentual höhere Steuerlast als zur Zeit der Erwerbstätigkeit.

Nicht perfekt, aber ein guter Kompromiss

Die Vorlage ist sicher nicht perfekt. Aber sie ist ein gut schweizerischer Kompromiss, der bis zum Schluss auch von allen Parteien getragen wurde. Erst seit kurz vor der Abstimmung bekämpfen gewisse Kreise die Vorlage nun aus fadenscheinigen Gründen und leider zum Teil mit massiver Unterstützung aus den Medien.

Die vermeintlich fehlenden Steuereinnahmen betragen ca. 0,7 Prozent der gesamten Staatsausgaben der Schweiz, und auch diese fehlen nur bei einem tiefen Zinsniveau. Sobald die Zinsen wieder steigen, generiert die Abschaffung des Eigenmietwerts sogar Mehreinnahmen. Dazu kommt, dass die Berechnung von sehr vielen Annahmen ausgeht, die – wie die Erfahrung zeigt – vermutlich gar nie in dieser Form eintreten werden. Unberücksichtigt bleibt auch die Tatsache, dass die Steuerämter bei der Abschaffung des Eigenmietwerts massiv entlastet werden, was zu Kosteneinsparungen führen wird.

Unterhalt dürfte nicht vernachlässigt werden

Wir gehen nicht davon aus, dass die selbst bewohnten Liegenschaften in der Schweiz nicht mehr unterhalten würden. Wir alle wollen gerne schön wohnen und die Substanz für unsere Nachkommen oder für einen Verkauf natürlich erhalten. Also wird das Gewerbe weiterhin Aufträge erhalten.

Auch wenn die Vorlage nicht perfekt ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Eigenmietwert abzuschaffen. Sinnvolle Anpassungen am Gesetz können dann in einem späteren Schritt erfolgen. Falls die Vorlage abgelehnt wird, ist das Thema leider für lange Zeit vorbei und der Eigenmietwert mit allen negativen Aspekten bleibt bestehen.