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Mehr Jugendliche wegen Gewalt und Sexualstraftaten verurteilt

2021 wurden deutlich weniger Jugendliche wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Mehr Verurteilungen gab es dagegen bei Gewalt-, Eigentums- und Sexualdelikten.

Insgesamt 20’902 Jugendurteile sind in der Schweiz 2021 gesprochen worden. Das sind 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag mitteilte. In der Mehrheit handelte es sich bei den Urteilen um Verkehrsdelikte. In diesem Bereich nahmen die Verurteilungen gegenüber dem Vorjahr um 15,4 Prozent zu.

Rund 8500 Urteile betrafen Verstösse gegen das Strafgesetzbuch. Diese haben sich in den letzten Jahren stark gehäuft. Gegenüber dem Vorjahr 2020 beträgt der Anstieg der Jugendurteile in diesem Bereich zwar nur 6,4 Prozent. Verglichen mit 2018 stellt das BFS aber einen Anstieg um 27,5 Prozent fest. Das Niveau liege aber nach wie vor unter dem Spitzenwert von 2010, heisst es in der Mitteilung.

Weniger Urteile wegen Drogenkonsum

Noch stärker ist der Anstieg bei den Gewaltstraftaten. Sie haben seit 2018 gar um 37,2 Prozent zugenommen. Vermögensstraftaten wie Diebstahl sind im selben Zeitraum um 23,1 Prozent angestiegen, strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität haben sich in den drei Jahren gar auf 837 verdoppelt. Ein Plus von 66,6 Prozent zeigt sich im Dreijahreszeitraum bei den Jugendurteilen wegen Straftaten gegen die öffentliche Gewalt.

Einen Rückgang gibt es lediglich bei den Drogendelikten. Wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden 2021 noch 3541 Jugendurteile ausgesprochen – 22,6 Prozent weniger als im Vorjahr und 39,2 Prozent weniger als noch 2017. Den schrittweisen Rückgang erklärt das BFS damit, dass immer weniger Verurteilungen wegen Drogenkonsums ausgesprochen würden.

In den meisten Fällen bleibt es beim Verweis

Die häufigsten ausgesprochenen Sanktionen sind nach wie vor Verweise – das heisst, die förmliche Missbilligung der Tat durch die Jugendanwaltschaft oder das Jugendgericht. In 35 Prozent der Fälle blieb es dabei. In 30,8 Prozent der Fälle wurde zusätzlich eine Kursteilnahme oder eine gemeinnützige Arbeit angeordnet.

Erst ab 15 Jahren können Jugendliche in der Schweiz auch mit Bussen und Freiheitsentzug bestraft werden. Bussen gab es laut BFS in 27,5 Prozent der Fälle. Freiheitsstrafen sind mit einer Häufigkeit von 4,4 Prozent demnach weiterhin selten. (wap)