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Viel mehr Streit um Mieten: Das lief im letzten Jahr an den Aargauer Gerichten

Die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht hatten im letzten Jahr besonders viel zu tun. Im Vergleich zum Vorjahr gingen 75 Prozent mehr Fälle ein – warum das so ist und mit was sich die Aargauer Gerichte sonst noch beschäftigten, ist dem Jahresbericht der Aargauer Gerichte zu entnehmen.

Dem soeben publizierten Geschäftsbericht der Aargauer Gerichte lässt sich entnehmen, dass die Arbeitslast erneut zugenommen hat: 46’276 Fälle sind im Jahr 2023 eingegangen, das sind 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Zahlenmässig lag die Hauptlast nach wie vor bei den elf Bezirksgerichten. Bei ihnen gingen im vergangenen Jahr insgesamt 39’900 neue Fälle ein.

Davon entfielen mit rund 21’000 mehr als die Hälfte auf Verfahren des Familienrechts (inklusive Kindes- und Erwachsenenschutz). Beim Obergericht, beim Zwangsmassnahmengericht, beim Spezialverwaltungsgericht sowie bei den Friedensrichterinnen und Friedensrichtern waren insgesamt rund 5000 Falleingänge zu verzeichnen.

Gestiegener Referenzzinssatz führt zu Streit

Die hohe Belastung der Bezirksgerichte sei auf knappe Ressourcen und die immer komplexeren Verfahren zurückzuführen, heisst es im Geschäftsbericht. Die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht hatten besonders viel zu tun, dies insbesondere aufgrund von Mietzinserhöhungen wegen des gestiegenen Referenzzinssatzes: Die Fallzahlen sind «explodiert und haben um 75 Prozent zugenommen», heisst es im Geschäftsbericht. 3301 Fälle sind eingegangen, 3107 konnten erledigt werden. «Es ist dem enormen Einsatz der Schlichtungsbehörden sowie den zusätzlich bereitgestellten Ressourcen zu verdanken, dass sich die Anzahl pendenter Verfahren nur um rund 40 Prozent erhöht hat.»

Die Rechtsberatungen hätten sich erneut als sehr gefragte Dienstleistungen erwiesen.

Obergericht bekam häufiger recht

Die Zahlen des Obergerichts bewegten sich ungefähr auf Vorjahresniveau. So gingen im letzten Jahr 2499 Fälle ein, 2429 konnten erledigt werden (Vorjahr: 2540 / 2432 Fälle). 336-mal wurde ein Urteil vor das Bundesgericht weitergezogen, dieses erledigte 332 Beschwerden und bestätigte das Urteil des Aargauer Obergerichts in 287 Fällen, in 22 Fällen teilweise, 23-mal bekamen die Einsprecher recht.

Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz hatte im Berichtsjahr 96 Falleingänge zu verzeichnen, genau gleich viele wie im Vorjahr. 105 Verfahren konnten erledigt werden. Die per Ende 2023 pendenten Fälle nahmen im Vergleich zum Vorjahr ab. «Nach zehn Jahren Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Aargau konnten die Verantwortlichen eine positive Bilanz ziehen», heisst es im Geschäftsbericht. Die Familiengerichte als Kesb würden in der Aargauer Bevölkerung mittlerweile eine grosse Akzeptanz geniessen.

Von einer starken Zunahme der Belastung ist auch im Bereich Zwangsmassnahmengericht zu lesen: «Die Anzahl der Haftfälle nahm beim Zwangsmassnahmengericht deutlich zu.» Nebst höheren Zahlen – 309 eingegangene gegenüber 278 im Vorjahr – steige auch die Komplexität der Fälle.

Mehr Einnahmen und mehr Ausgaben

Die Rechnung der Gerichte Kanton Aargau wies für 2023 Ausgaben in Höhe von 100,8 Millionen Franken (Budget 2023: 94,0 Millionen Franken) und Einnahmen in der Höhe von 40,2 Millionen Franken (Budget 2023: 33,3 Millionen Franken) aus. Die Aargauer Gerichte finanzierten sich damit zu 40 Prozent selbst.