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Kommission stimmt Lohnerhöhung für Staatspersonal zu – und empfiehlt Budget 2024 zur Annahme

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) empfiehlt dem Grossen Rat das Budget 2024 und die Planjahre 2025–2027 mit Anpassungen zur Annahme. Geht es nach der Kapf, dürfen sich die Kantonsangestellten über eine Lohnerhöhung freuen. Allerdings in geringerer Höhe.

Zurzeit verfügt der Kanton Aargau über eine komfortable Finanzlage. Mit guten Ergebnissen der letzten Jahre konnten die Schulden abgetragen und finanzielle Reserven gebildet werden. Die Perspektiven seien jedoch eher düster, findet die Kapf. Eine vorgesehene Entnahme aus der Ausgleichsreserve ermöglicht auch dieses Jahr ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2024. In den Planjahren 2025–2027 steigen die Defizite aber gemäss aktuellem Planungsstand von 160 auf 187 Millionen Franken.

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen stimmt den Anträgen des Regierungsrats an den Grossrat zu. Bei der durchschnittlichen Anpassung der Löhne für das kantonale Personal beantragt sie jedoch eine leichte Anpassung des Prozentsatzes auf 2,2 Prozent, aufgrund der aktuell prognostizierten Teuerung. Der ursprüngliche Antrag des Regierungsrats hatte eine Erhöhung um 2,3 Prozent vorgesehen. Dies führt zu einer Reduktion der budgetierten Mittel um 1,7 Millionen Franken.

Die ordentliche Kantonssteuer soll um ein Prozent auf 108 erhöht werden, hingegen der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen von 2 auf 1 Prozent und für juristische Personen von 6 auf 5 Prozent gesenkt werden. Damit werde die für das Budget 2023 befristete und gesetzlich notwendige Erhöhung der Steuerzuschläge rückgängig gemacht, so die Kapf. Gleiches gilt für die Reduktion der Kantonssteuer. Sie war um 1 Prozentpunkt reduziert worden, um eine steuerliche Mehrbelastung zu vermeiden, und steigt nun wieder auf 108 Prozent.

Die Kapf hat über 30 Anträge zu Anpassungen im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) beraten. Sie beantragt dem Grossen Rat finanzielle Anpassungen aufgrund von Beschlüssen des Grossen Rats, die noch nicht berücksichtigt werden konnten. Zudem ist die Kommission, anders als der Regierungsrat, der Meinung, dass nicht mit einer Ausschüttung der Nationalbank gerechnet werden soll.

Diese Anpassungen erhöhen das Defizit von 132,3 auf 230,6 Millionen Franken. Die KAPF schlägt dem Grossen Rat folglich vor, die Entnahme aus der Ausgleichsreserve um 98,2 Millionen Franken zu erhöhen und das Budget 2024 auszugleichen.

Weitgehend unbestritten waren die regierungsrätlichen Anträge zu acht neuen Verpflichtungskrediten mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 19,4 Millionen Franken und einem wiederkehrenden Bruttoaufwand von 472’662 Franken. Hinzu kommen zwei Nachtragskredite von 3,9 Millionen Franken.

Die entsprechenden Geschäfte werden am 21. November 2023 im Grossen Rat behandelt. (pin/pd)