Sie sind hier: Home > Luzern > Kanton Luzern weist Flüchtlinge neu den Gemeinden zu

Kanton Luzern weist Flüchtlinge neu den Gemeinden zu

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) beginnt, die Schutzsuchenden aus der Ukraine den Luzerner Gemeinden zur Unterbringung zuzuweisen. Diese mussten für den Eintritt dieses Szenarios dem Kanton mögliche Unterkünfte melden.

Kurz vor dem katholischen Feiertag Fronleichnam hat der Kanton Luzern eine Eilmeldung verschickt, welche die 80 Gemeinden in den nächsten Wochen noch beschäftigen und fordern dürfte.

Der Kanton stösst bei der Unterbringung von Flüchtlingen an die Grenzen. Er weist diese daher nun den Gemeinden zu gemäss einem Verteilschlüssel, teilte er am Mittwochmorgen mit.

Er selber will er auf dem Gelände des Paraplegikerzentrums in Nottwil eine temporäre Flüchtlingsunterkunft errichten (siehe zweiter Bericht von Mittwochmorgen).

Aktuell befinden sich im Kanton Luzern rund 2300 Flüchtlinge mit Schutzstatus S, davon rund 1350 in kantonalen Strukturen und rund 950 in privaten Unterkünften. Gemäss Schätzungen dürften dem Kanton bis Ende Jahr rund 9500 Flüchtlinge zugewiesen werden.

Wöchentlich kommen 100 neue Flüchtlinge dazu

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine hat der Kanton Luzern bereits knapp 1400 zusätzliche Plätze in den kantonalen Unterbringungsstrukturen geschaffen. Wöchentlich kämen aber rund 100 neue Schutzsuchende an, es brauche dringend weitere Plätze, teilte die Regierung mit.

Sie beauftrage daher die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), die Flüchtlinge nun den Luzerner Gemeinden zuzuweisen. Gemäss den aktuellen Prognosen erhöhte er den Verteilschlüssel von 0,017 auf 0,0235 Flüchtlinge pro Einwohner. Die Kosten für die Unterkünfte übernimmt der Kanton. Die Details zu der Zuweisung an die Gemeinden kommuniziert die Diensstelle DAF in der Folgewoche.

Im Gegensatz zum Aargau beispielsweise keine permanente Verteilung

Der Kanton Luzern ist gemäss Sozialhilfegesetz die ersten zehn Jahre nach Einreise für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich alleine zuständig. Im Gegensatz zu anderen Kantonen gibt es deshalb keine permanente Verteilung der Personen an die Luzerner Gemeinden.

Mitte Mai hatte der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf (Mitte) an einer Informationsveranstaltung für Gemeinden noch betont, diese Zuweisung so lange wie möglich vermeiden zu wollen.

Graf bedauert nun, dass die anfängliche Theorie nun in die Praxis umgesetzt werden muss. «Es war uns stets ein grosses Anliegen, auf eine Zuweisung an die Gemeinden möglichst zu verzichten. Die aktuelle ausserordentliche Lage und die Prognosen des SEM zeigen nun aber, dass wir trotz besten Voraussetzungen und grössten Anstrengungen dieses letzte Mittel ergreifen müssen, um diesen anhaltend starken und raschen Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine längerfristig bewältigen zu können.»

Nur so lange wie notwendig

Die Zuweisung an die Gemeinden solle aber nur so lange andauern, wie dies unbedingt notwendig sei. «Die Bewältigung dieser Lage ist leider nicht nur ein Sprint, sondern ein Marathon. Wir brauchen nun die zumindest vorübergehende Unterstützung der Gemeinden, um diesen zu bewältigen und es ins Ziel zu schaffen. Für den grossen Support danke ich den Gemeinden herzlich», so Graf. (sda/ben)