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Kanton setzt übergeordnetes Recht durch und ordnet in Flühli Rückzonungen an

Die Gemeindeversammlung von Flühli hat nicht ausreichend Bauland rückgezont. Damit die Ortsplanung des gesetzlichen Anforderungen entspricht, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern zusätzliche Rückzonungen angeordnet.
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