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Voraussetzungen für regionale Koordination der Abwasserreinigung sollen geschaffen werden

Die zuständige Grossratskommission genehmigt die Aufnahme von Standorten für die Zusammenschlüsse von Kläranlagen im Richtplan. So sollen räumliche Abstimmung und Standorte sichergestellt werden. 

Mit dem Einverständnis der Standortgemeinden sollen die ARA-Regionen Klingnauer-Stausee (mit ARA-Standort Klingnau) und Seetal (mit ARA-Standort Möriken-Wildegg) im Richtplan festgesetzt werden. Die ARA-Region Wynen-, Suhren- und Uerkental (mit ARA-Standort Aarau), kommt als Vororientierung in den Richtplan. Damit wird die räumliche Abstimmung und Sicherung dieser ARA-Standorte sichergestellt.

Manche Mitglieder der Kommission UBV haben jedoch auch Bedenken. Sie befürchten, dass allfällige Kompensationsansprüche aufgrund der Natur-, Heimatschutz-, Bau- und Waldgesetzgebung einen Verlust von Landwirtschaftsflächen zur Folge haben könnten. Sie fordern deshalb, dass die grosse ökologische Leistung der Abwasserreinigungsanlagen die Pflicht zu ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen so weit wie möglich wettmachen soll. Eine Kommissionsmehrheit lehnt allerdings eine entsprechende Anpassung des Richtplantextes ab.

Die Vorlage wird voraussichtlich im November 2023 im Grossen Rat behandelt. (pin/pd)