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Kredit in Millionenhöhe und mehr Lohn für den Gemeinderat: Das sind die Themen der Safenwiler Gmeind

Am 13. Juni entscheiden die Safenwiler Stimmberechtigten über Verpflichtungskredite im Gesamtwert von über 2 Millionen Franken. 

Rund 1,4 Millionen Franken braucht die Gemeinde für den Ersatz der Mischwasserkanalisation und die Erstellung der Sauberwasserkanalisation an der Köllikerstrasse.  Die Mischwasserkanalisation im Bereich der Köllikerstrasse 5 und 7 weist zum einen gemäss generellem Entwässerungsplan ein zu geringes Kaliber auf, weshalb Rückstausituationen entstehen. Die Leitungsführung wird angepasst und mehrheitlich auf öffentlichem Grund erstellt.

Weiter sind im Bereich der Köllikerstrasse 29 und 31 private Bauprojekte geplant. Damit eine Überbauung der beiden Parzellen möglich wird, muss die öffentliche Mischwasserkanalisation umverlegt werden, denn öffentliche Kanalisationen dürfen gemäss Abwasserreglement der Gemeinde Safenwil nicht überbaut werden. Im gesamten vom Bauvorhaben betroffenen Perimeter gibt es heute nur die öffentliche Mischwasserkanalisation. Ein Teiltrennsystem mit einer Sauberwasserkanalisation, wie es gemäss generellem Entwässerungsplan verlangt wird, ist nicht vorhanden.

Nichtverschmutztes Abwasser (zum Beispiel Dachwasser) ist von der Kanalisation abzutrennen. Am besten wäre es, wenn es versickern könnte. Auf dem Safenwiler Gemeindegebiet ermöglichen die geologischen Bodenverhältnisse grossmehrheitlich keine Versickerungsanlagen, weshalb in Zukunft eine Entwässerung im Teiltrennsystem gefördert werden soll. Die Sauberwasserleitung soll an den eingedolten Dörflibach angeschlossen werden. Das Wasser mündet anschliessend in den Mülibach. Um die beiden Gewässer vor einer Überlastung zu schützen, plant die Gemeinde vor der Einleitung in den Dörflibach einen Speicherkanal (Staukanal) mit entsprechender Abflussdrosselung.

Genereller Entwässerungsplan wird aktualisiert

Um den generellen Entwässerungsplan (GEP) als zeitgemässes Planungsinstrument verwenden zu können, ist er rund alle 15 Jahre zu überarbeiten. Den GEP 1. Generation hat die Gemeinde 2002 abgeschlossen. Er entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Für die Erstellung des GEP 2. Generation beantragt die Gemeinde einen Verpflichtungskredit über 799’000 Franken.

Ein aktueller Abwasserkataster ist eine notwendige Grundlage für die Bearbeitung eines GEP 2. Generation. Der Abwasserkataster der Gemeinde Safenwil wird im ersten Semester 2025 entsprechend den heutigen Vorgaben aufbereitet. Für die Beurteilung des baulichen Zustands der Abwasseranlagen erstellt die Gemeinde im Rahmen des GEP 2. Generation Kanalfernsehaufnahmen inklusive vorgängiger Spülung der öffentlichen Kanalisation sowie der privaten Sammelleitungen. Die Kontrollschächte werden begutachtet, der Zustand protokolliert und die Höhen vermessen.

Der Kanton hat seine Vorgaben für den GEP 2. Generation definiert und leistet Beiträge in der Höhe von 20 Prozent an die Erstellungskosten. Die Bearbeitung dauert voraussichtlich drei bis vier Jahre.

Forstfahrzeug ist in die Jahre gekommen

Die aktuelle Forstmaschine wurde im Jahr 2012 angeschafft. Sie erfüllt die betrieblichen Anforderungen seit längerer Zeit nicht mehr. Die Maschine wird vor allem zur Holzernte genutzt und ist für schwere Stämme konzipiert. Die Technik ist veraltet und die Kabine heizt sich stark auf, wodurch längeres Arbeiten im Sommer schwierig wird. Infolge Reparaturarbeiten steht die Maschine häufig still, während Fremdmaschinen eingesetzt werden müssen. Aufgrund der steigenden Reparaturkosten (2024 rund 18’000 Franken), des technischen Fortschritts und auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen möchte der Forstbetrieb Kölliken-Safenwil das Fahrzeug ersetzen.

Der neue Forstspezial-Kombischlepper verfügt über sechs Räder, um das Gewicht auf dem Boden möglichst grossflächig zu verteilen. Es besteht die Möglichkeit, die Aufsteckungen von der Führerkabine aus zu entfernen. So kann rasch zwischen einem Schlepper für die normale Holzernte, einfachem Windenbetrieb und der Zusatzfunktion für Kurzholz gewechselt werden.

Die Kosten für das Fahrzeug belaufen sich auf 640’000 Franken und werden von der Einwohnergemeinde Safenwil und der Ortsbürgergemeinde Kölliken gemeinsam getragen. Der Anteil von Safenwil beträgt rund 277’000 Franken. 

Lohnerhöhung für den Gemeinderat

Am 31. Dezember 2025 geht die vierjährige Amtsperiode der Gemeinderäte zu Ende. Die Gemeinderatsbesoldung wurde jeweils analog dem Gemeindepersonal der Teuerung angepasst. Für die kommende Legislaturperiode will der Gemeinderat die Löhne der Mitglieder nach oben anpassen. Im Vergleich mit anderen Gemeinden und der Zunahme der Arbeitsbelastung ist der Gemeinderat der Meinung, dass eine Anpassung der Löhne gerechtfertigt ist.

Der Gemeindeammann soll neu 40’000 Franken pro Jahr verdienen (bisher:  37’605 Franken). Der Vizeammann bekäme 24’000 Franken (bisher:  21’936 Franken) und die restlichen Gemeinderatsmitglieder 21’000 Franken (bisher:  19’848 Franken).

Ausserdem legt der Gemeinderat die Kreditabrechnung für die Erweiterung des bestehenden Kindergartens vor. Der genehmigte Verpflichtungskredit betrug 1,5 Millionen Franken. Die Erweiterung kostete rund 250’000 Franken mehr.

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