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Kriminalgericht Luzern spricht Domina wegen Raubes schuldig

Weil sie von einem nackt Gefesselten kein Honorar eintreiben konnte, packte eine 24-Jährige einfach seine Wertgegenstände ein.

Das Kriminalgericht Luzern hat eine Domina wegen Raubes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Von der bei Raub grundsätzlich obligatorischen Landesverweisung sah das Gericht ab.

Gemäss dem am Freitag publizierten Urteil wurde die 24 Jahre alte Italienerin des Raubes und des Überlassens eines Personenwagens an eine Person ohne Führerausweis schuldig gesprochen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Die Beschuldigte hatte ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht. Weil sie eine abgeschlossene Berufslehre, keine Betreibungen und keine einschlägige Vorstrafe hat und weil die Rückfallgefahr als klein eingestuft wurde, verzichtete das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft unter der Anwendung der Härtefallregelung auf einen Landesverweis. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

Die Beschuldigte hatte 2021 als Domina einen Mann in dessen Wohnung wie verabredet nackt mit Händen und Füssen an sein Bett gefesselt. Darauf holte sie drei Männer in die Wohnung, um bei dem Gefesselten
Geld in der Höhe von 23’000 Franken einzutreiben, das er ihr für sexuelle Dienstleistungen ihrer Meinung nach schuldete.

Das Opfer wurde von den Männern fotografiert und verbal bedroht. Nach einer fruchtlos gebliebenen Fahrt zu einem Geldautomaten wurde ihm eine Frist für eine Anzahlung gesetzt. Als Pfand packte die Beschuldigte Wertgegenstände des Mannes ein, weswegen sie sich des Raubes schuldig machte. (sda)