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Krimineller Ausländer nicht ausgeschafft: Grossrat Harry Lütolf fordert Überprüfung

Ein Ausländer soll schwerwiegende Delikte begangen haben und trotzdem noch von der Fürsorge leben. Das macht Mitte-Grossrat Harry Lütolf wütend: Er fordert die Überprüfung der Praxis des Amtes für Migration und Integration.

Das Ausländer- und Integrationsgesetz sieht vor, kriminellen oder dauerhaft von der Fürsorge lebenden Ausländerinnen und Ausländern die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu entziehen. Nach erfolgloser Weg- oder Ausweisung ist eine Ausschaffungshaft und die zwangsweise Ausschaffung möglich, insbesondere wenn der Herkunftsstaat als sicher gilt. Mitte-Grossrat Harry Lütolf hat von einem Fall Kenntnis, in dem diese Praxis nicht eingehalten worden ist, wie er in einem Vorstoss schreibt.

Er beschreibt den Fall eines Ausländers, der in der Gemeinde Wohlen Wohnsitz hatte oder noch hat. Auch Lütolf wohnt in der Freiämter Gemeinde und politisiert dort im Einwohnerrat, auch dort hat er einen Vorstoss zu dem Fall eingereicht. Der Mann habe unter anderem schwerwiegende Delikte gegen Leib und Leben begangen, insbesondere einfache und schwere Körperverletzungen, schreibt der Mitte-Grossrat. Es liege mindestens eine rechtskräftige Verurteilung vor. «Zudem lebte oder lebt dieser Ausländer von der Fürsorge, also von Steuergeldern der Gemeinde.»

Lütolf findet den Fall «überaus stossend»

Nach letztem Informationsstand verweile der Mann, der aus einem sicheren Herkunftsstaat stamme, noch immer in der Schweiz. Das sei «überaus stossend», betont Lütolf. «Zumal schon dessen Delinquenz ein Grund für eine Ausschaffung ist; die fortdauernde Abhängigkeit von der Fürsorge kommt noch dazu.» Der aktuelle Stand des Verfahrens habe er allerdings wegen des Datenschutzes nicht in Erfahrung bringen können.

Lütolf stellt einen Antrag auf Direktbeschluss: Er fordert, die Geschäftsprüfungskommission (GPK) oder die zuständige Fachkommission des Grossen Rates solle die Praxis des Amtes für Migration und Integration (MIKA) bezüglich des Widerrufs von Aufenthaltsbewilligungen und Entfernungsmassnahmen für kriminelle und/oder fürsorgeabhängige Ausländerinnen und Ausländer einer einlässlichen Prüfung unterziehen.

Stimmt der Grosse Rat dem Antrag auf Direktbeschluss zu, wird dieser ohne vorgängige Beratung in einer Kommission umgesetzt – das Resultat ist also rascher zu erwarten als bei einer Motion. Lütolf liefert auch einige Fragenstellungen mit, etwa wie viele Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz im Aargau derzeit Sozialhilfe beziehen, wie viele wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden und in wie vielen Fällen eine Kombination von Delinquenz und Sozialhilfebezug vorliegt. Schliesslich möchte Lütolf auch wissen, ob in allen Fällen ein Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung geprüft wurde und aus welchen Gründen der Widerruf allenfalls eingestellt werden musste.