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Künftige Rechtsform des Seniorenzentrums Zofingen: Der Stadtrat favorisiert die kommunale Anstalt

Im Oktober 2022 hat der Einwohnerrat entschieden, das städtische Seniorenzentrum in eine eigenständige juristische Person umzuwandeln. Der Stadtrat hat daraufhin in Zusammenarbeit mit dem externen Beratungsunternehmen BDO verschiedene Varianten zur Auslagerung geprüft. Gestützt auf diese Prüfung favorisiert er als Rechtsform die kommunale Anstalt, wie er Freitag mitteilte. Am 18. März entscheidet der Einwohnerrat über einen Kredit für den nächsten Projektschritt.

Wie der Stadtrat in einer Mitteilung schreibt, wurden im Rahmen des Vorprojekts sieben mögliche Rechtsformen geprüft: vollständige Privatisierung, gemeinnützige Aktiengesellschaft, Verein, Genossenschaft, Stiftung, kommunale Anstalt und Eigenwirtschaftsbetrieb. 

Entschieden hat er sich für die kommunale Anstalt. Mit der Gründung einer öffentlichen Anstalt erhalte das Seniorenzentrum die im Markt nötige unternehmerische Freiheit. Die Strukturen für Entscheidungen würden vereinfacht und politisch entflochten. Zudem könne die kommunale Anstalt könne nach spezifischen Bedürfnissen ausgestaltet werden. Als öffentlich-rechtliche Rechtsform geniesse sie eine hohe Akzeptanz, heisst es in der Mitteilung des Stadtrates weiter. Sie biete sowohl für die Stadt als auch für die neue juristische Person die besten Voraussetzungen.

Flexible, öffentlich-rechtliche Rechtsform

Die Kommunale Anstalt wurden 2019 im Kanton Aargau auf Gemeindeebene eingeführt. Ein Beweggrund für die Einführung war, den Gemeinden eine vergleichbare, öffentlich-rechtliche Alternative zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu bieten. Gemäss den kantonalen Empfehlungen eignet sich diese Rechtsform vor allem für «Aufgabenbereiche, die in selbständiger Organisation und unter selbständiger Führung effizient und kostentransparent erfüllt werden sollen, ohne dass die Gemeinde jeden Einfluss preisgibt». Dieser Sachverhalt, schreibt der Stadtrat, stimme mit der Ausgangslage des Seniorenzentrums überein.

Bei der Gründung der kommunalen Anstalt sollen sowohl der Betrieb als auch die entsprechenden Liegenschaften ausgelagert werden. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Einwohnergemeinde.

Am 18. März ist der Einwohnerrat an der Reihe

Für die Ausarbeitung der entsprechenden Rechts- und Entscheidungsgrundlagen zur Gründung der kommunalen Anstalt beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat einen Verpflichtungskredit von 95’000 Franken. Stimmt der Einwohnerrat diesem Antrag am 18. März zu, werden 2024/2025 die Entscheidungsgrundlagen zur Gründung ausgearbeitet. Der Einwohnerrat wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2025 die Gründung der kommunalen Anstalt beraten können. Die Betriebsaufnahme der neuen Anstalt wäre frühestens ab den 1. Januar 2026 realistisch.

Zu den relevanten Rechts- und Entscheidungsgrundlagen gehört laut Stadtrat insbesondere die Anstaltsordnung. Sie regle die Kernelemente der kommunalen Anstalt, wie die Organe. Aus finanzieller Perspektive sei die Ausarbeitung eines Businessplans, die Klärung der Kapitalausstattung und die Übertragung der Liegenschaften und des Betriebs besonders relevant. Des Weiteren werde die Roadmap für die anschliessende Umsetzung und die Betriebsüberführung erarbeitet. 

Geringer Einfluss auf den Alltag

«Das Seniorenzentrum Zofingen ist heute ein sehr gut funktionierender Betrieb der Stadt Zofingen», schreibt der Stadtrat. In den letzten Jahren seien verschiedene Massnahmen zur positiven Weiterentwicklung eingeleitet worden. Mit der Auslagerung in eine eigenständige juristische Person gewinne die Organisation weiter an unternehmerischer Freiheit. Auf den Betrieb und den Alltag im Seniorenzentrum habe die Auslagerung nur geringe Auswirkungen.