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Schädelbruch, Hirnhautriss, Knochenbrüche und schwere innere Verletzungen: Nach dem Fenstersturz zieht Marta K. jetzt vor das Bundesgericht

Die Mutter des Jungen, der sich bei einem Sturz aus dem Laufenburger Schulhaus lebensgefährlich verletzt hatte, bereitet mit ihren Anwälten den Weiterzug des Urteils vors höchste Schweizer Gericht vor. Sie will die  erst- und zweitinstanzlich freigesprochene Betreuungsperson verurteilt wissen. Umso mehr, weil ihr Sohn durch den Unfall irreparable Schäden davongetragen habe.
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