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«In skrupelloser Weise in Lebensgefahr gebracht»: Staatsanwaltschaft erhebt happigen Vorwurf gegen 21-Jährigen

Nur durch das reflexartige Zurückspringen soll eine damals 18-Jährige nicht von einem Auto erfasst worden sein. Der Fahrer muss sich vor dem Bezirksgericht Laufenburg wegen Gefährdung des Lebens verantworten. Doch wie mehrere Zeugen sagen, soll das Auto, mit dem er die Tat begangen haben soll, zum Tatzeitpunkt an seinem Wohnort gestanden sein.
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