Sie sind hier: Home > Aargau > Trotz Gerichtsurteil: Tierschützer wollen Schweinemäster keine Genugtuung zahlen

Trotz Gerichtsurteil: Tierschützer wollen Schweinemäster keine Genugtuung zahlen

Elf Tierschützerinnen und Tierschützer hatten wegen Hausfriedensbruch, Verleumdung, Nötigung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit und Tierquälerei seit Ende 2022 vor dem Bezirksgericht Laufenburg gestanden. Das fällte jüngst die ausstehenden Urteile. Die Bussen werden die Beschuldigten hinnehmen – gegen eine Zivilforderung aber gehen sie in Berufung. 
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00