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Martina Bircher greift durch: An der Aargauer Volksschule gilt ab August ein Handyverbot

Schülerinnen und Schüler der Aargauer Volksschule dürfen ab August ihre persönlichen Geräte zu den Unterrichtszeiten nicht mehr benutzen.

Ab dem 1. August 2025 gilt an der Aargauer Volksschule eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte. Was sich auf den ersten Blick ziemlich langweilig anhört, hat vor allem für die Schülerinnen und Schüler weitreichende Folgen. Effektiv führt der Kanton Aargau ein Handyverbot ein.

«Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, ihre persönlichen Geräte zu den Unterrichtszeiten einschliesslich Pausen, in den Schulanlagen oder an schulischen Anlässen zu benutzen», heisst es in einer Mitteilung des Kantons Aargau. Er wäre damit nachNidwaldenerst der zweite Kanton, der eine solche Regelung einführt.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Geräte auch nicht an schulischen Anlässen sowie Exkursionen oder Schulreisen benutzen. Die Verantwortung für die Umsetzung der neuen Regelung liegt bei den Schulen. Lehrpersonen können situativ entscheiden, ob private elektronische Geräte während der Unterrichtszeit zum Einsatz kommen.

die Geräte können den Unterricht stören und den persönlichen Austausch beeinträchtigen

sie bringen Risiken wie Cybermobbing mit sich

das kann Auswirkungen auf die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen haben

Potenzial für Datenschutzverletzungen

Eine deutliche Mehrheit der Aargauer Oberstufenschulen kennt schon heute ein Handyverbot. Bildungsdirektorin Martina Bircher sind Handys an Schulen ein Dorn im Auge.Das machte sie bereits im Sommer 2024 (damals noch Regierungsratskandidatin) deutlich: «Die Handys sind ein Störfaktor im Unterricht. Ich finde es gut, dass Schulen Smartphones verbieten, wenn es nicht mehr anders geht», sagte sie damals.

Regierungsrätin Martina Bircher
Bild: Raphaël Dupain

Als Bildungsdirektorin hat sie schon vor mehreren Wochen den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob die Schulen mithilfe einheitlicher Regelungen unterstützt werden könnten.

Als private elektronische Geräte gelten insbesondere Handys, Smartphones, Smartwatches, Laptops, Tablets und weitere vergleichbare Geräte. Schulen sollen gemäss Mitteilung zudem vermehrt auf die zahlreichen Präventionsangebote im Bereich Medienkompetenz und Mediennutzung aufmerksam gemacht werden.(fan)