
Mehr Lohn für den Gemeindeammann: Bottenwil will das Amt attraktiver machen
«Wenn jemand zu 100 Prozent angestellt ist und nebenbei noch das Amt als Gemeindeammann ausführen will, kommt er manchmal an eine Grenze. Damit Personen mit der entsprechenden Qualifikation das Amt gut, engagiert und im Sinne der Gemeinde Bottenwil ausüben können, wäre es durchaus sinnvoll, wenn diese Personen ihr Pensum im Job ohne Lohneinbusse reduzieren könnte.» Dies sagte Bottenwils Gemeindeammann Silvan Bärtschi auf die Frage, ob er für eine weitere Amtsperiode kandidiert hätte, wenn das Amt des Gemeindeammanns ein Teilzeitamt mit entsprechender Entlöhnung wäre.
Auf die kommende Amtsperiode hin will der Gemeinderat Bottenwil nun den Lohn des Gemeindeammanns so anheben, dass der Grundlohn einem Teilzeitpensum von 10 Prozent entspricht. So habe der künftige Gemeindeammann die Möglichkeit, sein Pensum bei seinem Arbeitgeber mit keiner oder einer geringen Einkommenseinbusse zu reduzieren, schreibt der Gemeinderat in der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 23. Juni. Er gibt jedoch zu bedenken, dass das Pensum des Gemeindeammanns je nach Belastungsphase bis zu 30 Prozent betragen könne.
Zum Grundlohn des Gemeindeammanns kommt die Gemeinderatsentschädigung für die Ausübung seines Amtes ausserhalb der Arbeitszeiten hinzu. Dies ergibt ein Total von 19’500 Franken (bisher 13’886 Franken) als Lohn für den Gemeindeammann. Die Entlöhnung von Vizeammann und Gemeinderäten wird der Teuerung angepasst und beträgt neu 8900 Franken (bisher 8860 Franken) und 8400 Franken (bisher 8342 Franken). Ebenfalls der Teuerung angepasst werden die Sitzungsgelder.
Drei Rechnungsabschlüsse mit Kreditunterschreitungen
Weiter auf der Traktandenliste der Gemeindeversammlung Bottenwil steht die Teilrevision des Personalreglements. Das alte Reglement ist seit 2002 in Kraft und regelt die Anstellungsbedingungen des Gemeindepersonals und des Forstbetriebs Uerkental. Bei der Überarbeitung des Personalreglements wurde vor allem auf die Lohnbänder geschaut, die nicht mehr aktuell sind. Es wurden aber auch übergeordnete Bestimmungen übernommen, Bezeichnungen aktualisiert und die Handhabung von Überstunden definiert.
Bei den drei Kreditabrechnungen, die an der Versammlung zur Genehmigung anstehen, kann die Gemeinde Bottenwil dreimal eine Unterschreitung vermelden. Für die Sanierung der Brücke Stämpflistrasse hat die Gemeindeversammlung im November 2023 einen Kredit von 160’000 Franken genehmigt. Dank unter anderem konsequenter Budget-Disziplin könne die Kreditabrechnung nun mit einer Unterschreitung von 18’544 Franken vorgelegt werden, schreibt der Gemeinderat.
Für die Beschaffung von iPads für die Schule Bottenwil genehmigte die Gemeindeversammlung vor einem Jahr einen Kredit von 44’000 Franken. Hier beträgt die Kreditunterschreitung 3052 Franken. Auch die Einführung von Tempo 30 an der Hangwohnzone benötigte nicht den gesamten Kreditumfang. Hier kann der Gemeinderat eine Abrechnung mit einer Unterschreitung von 11’357 Franken vorlegen.
Trotz besserem Rechnungsabschluss ein Minus in der Gemeindekasse
Ebenfalls gute Nachrichten hat der Gemeinderat betreffend der Jahresrechnung 2024. Sie schliesst um 77’848 Franken besser als budgetiert. Im Februar konnte der Gemeinderat bereits einen um 11,65 Prozent höheren Steuerertrag (plus 262’885 Franken) vermelden. Weitere positive Faktoren seien weniger Personalaufwand und weniger Sach- und Betriebsaufwand, teilt der Gemeinderat nun mit. Trotzdem schliesst die Jahresrechnung 2024 von Bottenwil mit einem Minus von 309’755 (Budget: 387’603 Franken).