
Aargauer Vorstoss will Hundekurse wieder obligatorisch machen
Ein überparteiliches Bündnis aus SP, EVP, GLP, EDU, Mitte, SVP und Grünen verlangt die Wiedereinführung obligatorischer Hundekurse im Kanton Aargau. Ziel des Vorstosses: Personen, die erstmals einen Hund halten, sollen vor dessen Anschaffung besser vorbereitet und bei der Erziehung begleitet werden – zum Schutz der Öffentlichkeit und des Tierwohls.
Hintergrund ist die Abschaffung des nationalen Kurs-Obligatoriums im Jahr 2016. Damals wurde der sogenannte Sachkundenachweis (SKN) für alle Hundehaltenden aufgehoben. Seitdem ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle mit Hunden im Aargau um rund 50 Prozent gestiegen – auch im Verhältnis zur wachsenden Hundepopulation ist ein klarer Anstieg erkennbar.
Die Statistik untermauert diese Entwicklung: 2016 – im letzten Jahr mit SKN-Pflicht – wurden 571 Vorfälle gemeldet, bei einer Hundepopulation von rund 39’000 Tieren. Im Jahr 2024 lag die Zahl der gemeldeten Vorfälle bei 834, bei rund 47’000 Hunden.
Dies lässt vermuten, so schreibt es der Regierungsrat in seiner Stellungnahme, dass das frühere Kursobligatorium dazu beigetragen hat, die Entscheidung für einen Hund bewusster zu treffen.
Heute würden sich insbesondere Ersthaltende oft vorschnell für einen Hund entscheiden – nicht selten für einen Findelhund aus dem Ausland. Diese Tiere seien häufig traumatisiert oder brächten eine unklare Vorgeschichte mit, was besondere Anforderungen an Haltung und Erziehung stelle. Viele Haltende seien damit überfordert.
Warten auf eine nationale Lösung
Der Regierungsrat will dem Vorstoss dennoch aktuell nicht folgen. Er zeigt sich aber offen für ein Postulat. Zudem verweist die Aargauer Regierung auf eine mögliche Wiedereinführung einer nationalen Kurs-Pflicht. Eine kantonale Lösung sei nur sinnvoll, falls diese Bundeslösung scheitert. Wäre Letzteres der Fall, sei der Regierungsrat aber bereit, eine «schlanke und pragmatische Lösung», wie sie beispielsweise der Kanton Luzern eingeführt hat, zu prüfen.
Ein Blick über die Kantonsgrenzen zeigt ein tatsächlich ein uneinheitliches Bild: In einigen Kantonen sind Hundekurse weiterhin Pflicht – für alle oder zumindest für Ersthaltende. Andere verzichten ganz darauf oder verlangen sie nur bei sogenannten Listenhunden. Der Aargau gehört aktuell zur letzteren Kategorie.
Laut Regierungsrat könnten Hundekurse nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch das Tierwohl fördern – sofern der Vollzug einfacher wird als beim früheren SKN. Damals war rund ein Fünftel der Hundehaltenden trotz Pflicht nie im Kurs erschienen, was den Vollzug erschwerte und aufwendig machte.
Eine Einführung auf kantonaler Ebene würde eine Gesetzesänderung erfordern. Dafür gilt eine Frist von drei Jahren. Ausserdem wäre die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen mit einem personellen Mehraufwand verbunden. Der finanzielle Aufwand ist laut Regierungsrat von der Art der Umsetzung abhängig und lässt sich daher jetzt noch nicht abschätzen.(phh)