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Mehrere Aargauer Junglenker verunfallen schwer – und kassieren zusätzlich noch eine Busse

Junge Männer überschätzen ihre Fahrkünste überdurchschnittlich oft. In mehreren Fällen hat die Aargauer Staatsanwaltschaft deshalb Lenker für ihr Verhalten gebüsst.

Die Salhöhe ist unter Töffbegeisterten bekannt. Besonders in den Wochenenden in den Sommermonaten drehen einige das Gas auf dieser Strecke auch zu weit auf. So ein 22-jähriger, in Solothur wohnhafter Rumäne, der an einem Sonntagnachmittag in Richtung Kienberg unterwegs war. In einer Rechtskurve fuhr er zu schnell, kam ins Rutschen und verlor die Kontrolle. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit zwei entgegenkommenden Motorrädern und dann mit der Randleitplanke.

An allen drei Motorrädern entstand Sachschaden, verletzt hat sich glücklicherweise nur einer der Fahrer. Er brach sich den Mittelhandknochen und das Fersenbein und zog sich eine Verletzung am Sprunggelenk zu, wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Der 22-Jährige hatte aber nicht nur seine Geschwindigkeit nicht angepasst, zum Zeitpunkt des Unfalls war die erforderliche L-Tafel nicht angebracht. «Im Weiteren änderte der Beschuldigte die Brems- und Kupplungshebel am Motorrad», schreibt die Staatsanwaltschaft. Diese Änderung habe er nicht angemeldet und nicht prüfen lassen.

Weil es nicht das erste Verkehrsdelikt war, das sich der Mann zuschulden kommen liess, wird eine frühere Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt war, widerrufen und eine Gesamtstrafe gebildet. Somit muss er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken bezahlen, zusätzlich eine Busse von 300 Franken und Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten über 1310 Franken. Sein unvorsichtiges Fahrverhalten kommt ihn also auf 9610 Franken zu stehen – Sachschaden nicht inbegriffen.

Lernfahrer mit frisiertem Motorrad erwischt

Ebenfalls einen jungen Motorradfahrer hat die Polizei im Juli in Rothrist erwischt. Der damals 19-jährige Schweizer hatte die Nummer eines anderen Motorrads an seine Aprilia SX 50 montiert, obwohl dies ausser Verkehr gesetzt war. Er hatte weder einen Fahrzeugausweis noch eine gültige Haftpflichtversicherung. «Die L-Tafel war anlässlich der Lernfahrt ebenfalls nicht angebracht», heisst es im Strafbefehl.

Hinzu kommt, dass das Motorrad derart manipuliert war, dass es eine Höchstgeschwindigkeit von 99 Stundenkilometern erreichte, obwohl diese nur 80 Kilometer pro Stunde betragen dürfte. Die Bremsanlagen waren nicht für diese Geschwindigkeit ausgelegt. Somit habe der Beschuldigte eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zumindest in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken (5400 Franken) wurde bedingt ausgefällt, bezahlen muss der Beschuldigte eine Busse von
1500 Franken und Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von
1390 Franken.

Für den Kollegen die Schuld übernommen

In Aristau geschah am 23. Juni, kurz vor Mitternacht, ein Selbstunfall. Als die Polizei vor Ort war, gab ein achtzehnjähriger Zürcher den Beamten an, er sei den Mercedes gefahren. Wie sich später herausstellen sollte, tat er dies nur, um seinen Unfallfahrer zu schützen, der noch keinen Führerausweis hatte. Dieser hatte dann aber später bei einem Verhör zugegeben, hinter dem Steuer gesessen zu haben – sein Kollege war mit seinem eigenen Auto zur Unfallstelle gefahren.

Somit hat der Achtzehnjährige zwar kein Verkehrsdelikt begangen, aber versucht, seinen Kollegen der Strafverfolgung zu entziehen. Wegen versuchter Begünstigung wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken (12000 Franken) verurteilt. Bezahlen muss er eine Busse von 300 Franken und Gebühren und Auslagen von zusammen knapp 1100 Franken.