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«Unverzichtbares Ereignis»: Nationalrat will einen zweiten nationalen Feiertag

Der Nationalrat hat am Donnerstag einen Vorstoss von Mitte-Politiker Heinz Siegenthaler behandelt – und angenommen. Bevor aber ein zweites Mal im Jahr die Eidgenossenschaft gefeiert werden kann, muss der Ständerat noch darüber befinden.

Der 1. August als nationaler Feiertag – ja der ist hinlänglich bekannt. Doch Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) ist das zu wenig der Feierlichkeiten. Deshalb hat er eine Motion eingereicht, in der er fordert, dass auch der 12. September gefeiert werden müsse.

Warum? Während der Bundesfeiertag am 1. August in der Bevölkerung fest etabliert sei, werde der Gründungstag des Schweizerischen Bundesstaates kaum beachtet, erklärt Siegenthaler. «Die hochgeschätzten Güter wie: Direkte Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus wurden am 12. September 1848 aus der Taufe gehoben. Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates unverzichtbares Ereignis.»

Daher sei es angebracht, diesem Tag regelmässig zu gedenken und ihn zu einem Feiertag auf eidgenössischer Ebene zu erklären, befindet der Motionär. In den vergangenen 173 Jahren habe die Bundesverfassung dem Schweizer Staatswesen den nötigen Halt gegeben, «um alle Verwerfungen auf dem europäischen Kontinent in dieser Zeit zu überstehen.»

Motionär Heinz Siegenthaler.
Bild: Keystone

Bereits 2018 war der nationale Feiertag Thema in einer Rede Siegenthalers zum 1. August. Damals noch für die BDP aktiv, sagte er: «Der 1. August hat wenig mit dem zu tun, auf was wir so richtig stolz sein können. Auf unsere demokratische Tradition. Auf den Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und den Föderalismus.»

Bundesrat ist gegen zweiten Nationalfeiertag

Der Bundesrat antwortet Siegenthaler zwar, dass er der Auffassung sei, dass die erste Bundesverfassung als Gründungsakte des Schweizerischen Bundesstaats «von überragender Bedeutung» in der Geschichte der Schweiz ist. Aber: Ein zusätzlicher Feiertag wäre auch mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden.

Das sagte die Regierung bereits 2015 auf einen anderen Vorstoss von Aline Trede. Sie forderte, dass der 16. März als Feiertag verankert werden sollte. Denn: Am 16. März 1971 wurde in der Schweiz das Frauenstimmrecht eingeführt und somit – gemäss Trede – die wahre Demokratie in der Schweiz eingeläutet.

Doch das Votum von Heinz Siegenthaler war stärker. Seine Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat stimmten mit 94:82 Stimmen Ja. Sechs Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme. Damit geht das Geschäft nun in den Ständerat. Stimmt dieser der Motion ebenfalls zu, muss der Bundesrat handeln. (cri)