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«Schottergärten verbieten»: Mitte-Einwohnerrat Lütolf stellt sieben «grüne» Forderungen auf

Die anhaltende Hitzewelle hat den Wohler Mitte-Einwohnerrat Harry Lütolf zu einer Motion bewogen. Er fordert Massnahmen wie etwa mehr Begrünung oder den Schutz von Bäumen. Das soll das Siedlungsgebiet vor Überhitzung schützen und die Lebensqualität verbessern.

Die Schweiz ächzt seit Tagen unter einer Hitzewelle. Auch in Wohlen ist es extrem heiss. Und das wiederum ist für Mitte-Einwohnerrat Harry Lütolf Grund genug, eine Motion zu verfassen. In dieser fordert er die Gemeinde auf, aktiv etwas gegen die Überhitzung zu unternehmen. Verschiedene Gemeinden im Freiamt haben in den vergangenen Jahren bereits Grünflächen angelegt oder Bäume gepflanzt. Nun soll auch Wohlen etwas unternehmen. In seiner Motion weist Lütolf unter anderem darauf hin, dass der Juni dieses Jahres der zweitwärmste Juni seit Messbeginn im Jahr 1864 gewesen sei.

Man müsse davon ausgehen, dass sich Hitzetage mit Temperaturen über 40 Grad deutlich mehren werden, fährt er fort. Im Siedlungsgebiet der Gemeinde, insbesondere dort, wo dichte Bebauung herrsche, würden die Hitzetage zu einem ernst zu nehmenden Gesundheitsrisiko für die Einwohnenden.

Lütolf präsentiert eine einfache und kostengünstige Lösung

Lütolf schreibt: «Diesem Gesundheitsrisiko kann mit einer Begrünung von Flächen beziehungsweise mit zusätzlicher Bepflanzung in der Innenstadt wirksam, relativ einfach und relativ kostengünstig entgegengewirkt werden.»

Nun seien gesundheitspolitische Massnahmen notwendig, um gegen die Überhitzung von Wohn- und Gewerbezonen vorzugehen, findet Lütolf. Er schlägt in seiner Motion sieben Regeln vor und fordert, dass mindestens drei davon in die anstehende Revision der Bau- und Nutzungsordnung aufgenommen werden. Die Revision sollte bis in drei Jahren abgeschlossen sein.

Einwohnerrat Harry Lütolf .
Bild: Raphaël Dupain

Diese baurechtlichen Massnahmen seien auch in anderen Schweizer Gemeinden angedacht oder bereits umgesetzt worden. Lütolf nennt als jüngstes Beispiel die Gemeinde Baden, die in ihrem Entwurf der Totalrevision der Nutzungsplanung und der dazugehörenden Bau- und Nutzungsordnung dieselben oder ähnliche Regeln gegen die Überhitzung der Stadt vorsieht.

Lütolfs Antrag

1. Nicht begehbare Bereiche von Flachdächern müssen begrünt werden.

2. Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in ein Meter Höhe ab massgebendem Terrain, sowie deren Ersatzpflanzungen sind grundsätzlich geschützt; sie dürfen nicht ohne triftigen Grund und nur mit einer Bewilligung der kommunalen Baubehörde gefällt werden.

3. Bei jedem Neubau muss ein mittel- oder grosskroniger Baum gepflanzt werden, ab 1000 Quadratmetern Grundstücksfläche müssen es mindestens zwei solche Bäume sein.

4. Mindestens ein Fünftel der Frontflächen von Gebäuden mit drei Geschossen und mehr bzw. ab einer Höhe von siebeneinhalb Metern muss begrünt werden.

5. Neu ist eine «Grünflächenziffer» von mindestens 10 Prozent einzuhalten (Grünflächenziffer bedeutet: die anrechenbare Grünfläche wird ins Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche gesetzt), wobei die kommunale Baubehörde bei An- und Umbauten in begründeten Fällen eine tiefere Grünflächenziffer gestatten kann.

6. Oberirdische Fahrzeugabstellplätze sind durch eine angemessene Anzahl Bäume zu beschatten.

7. Schottergärten sind verboten.

Ausserdem fordert er, dass in den kommenden fünf Jahren 100 zusätzliche Bäume zu pflanzen sind. Diese sollen möglichst auf Grundstücken der Gemeinde, entlang der Strasse oder vor öffentlichen Gebäuden gepflanzt werden.