
Der Aargau organisiert den Instrumentalunterricht neu – das sind die Vorschläge
Im Aargau ist das Instrumenten- und Unterrichtsangebot an den Musikschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Aktuell bietet der Kanton den Instrumentalunterricht an der Volksschule als unentgeltliches Wahlfach von der 6. bis zur 9. Klasse mit einer Dauer von 15 Minuten pro Woche an. Die kommunalen Musikschulen kümmern sich um die Durchführung. In der Regel verlängern sie den Unterricht kostenpflichtig auf eine halbe Lektion.
Für Schülerinnen und Schüler von tieferen Klassen sowie Berufslernende besteht kein kostengünstiges Angebot für Instrumentalunterricht im Kanton. Per Motion forderten die damaligen Grossratsmitglieder Gabriel Lüthy (FDP), Simona Brizzi (SP), Suzanne Marclay-Merz (FDP) und der amtierende Grossrat Jürg Baur (Mitte) den Regierungsrat auf, die Chancengleichheit im Instrumentalunterricht zu verbessern. Handlungsbedarf zeigte sich auch in der Personaladministration. Das Kantonsparlament überwies den Vorstoss im Mai 2023 mit 88 zu 39 Stimmen. Der Widerstand kam aus der SVP-Fraktion.
Geld vom Kanton für Arbeit in den Gemeinden
Nun legt der Regierungsrat seinen Vorschlag zum Revisionsauftrag vor. Dieser erarbeitete das Departement Bildung, Kultur und Sport unter engem Einbezug einer fachlichen Begleitgruppe mit Vertretungen der beteiligten Akteure, namentlich der Musikschul- und Personalfachverbänden sowie der Gemeinden, wie der Kanton am Freitag in einer Mitteilung schreibt.
In Zukunft soll der Kanton den Gemeinden einen Bildungsauftrag Instrumentalunterricht erteilen. Dadurch sollen alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Zugang zu einem Mindestangebot an Instrumentalunterricht, einschliesslich Sologesang, Ensembleunterricht sowie Begabtenförderung, erhalten – vom Kindergarten bis zum vollendeten 22. Altersjahr.

Symbolbild: Andrea Zahler
Mit anderen Worten: Musikschulen, die im Auftrag einer oder mehrerer Gemeinden den entsprechenden Instrumentalunterricht anbieten, müssten sich an kantonale Minimalvorgaben halten. Diese würden die Höhe der Unterrichtstarife für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, einen Kulturförderungsauftrag, die Einrichtung geeigneter Führungsinstrumente sowie einheitliche Anstellungsbedingungen für Musikschulleitungen und Instrumentallehrpersonen umfassen.
Musikschulen, welche die Vorgaben für mindestens eine Gemeinde erfüllen, erhalten vom Kanton finanzielle Beiträge. Vorgesehen ist ein Kostenbeitrag von 30 Prozent des Lohnaufwands für die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung.
Die kantonalen Vorgaben – Bildungsauftrag und Kostenbeitrag an die Musikschulen – sollen das unentgeltliche Wahlfach Instrumentalunterricht der Volksschule ersetzen. Eine Vereinfachung der Personaladministration werde erreicht, weil es nur noch eine Anstellungsbehörde gäbe. Künftig würde die Verantwortung vollständig bei den Gemeinden respektive bei den Musikschulen liegen.
Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten für die Revision auf 4,1 Millionen Franken für den Kanton und auf 2,7 Millionen Franken für die Gemeinden. Eltern würden um 4,6 Millionen Franken entlastet.
Brauchen Musikschulen eine Mindestgrösse?
Der Regierungsrat stellt zwei Zusatzoptionen zur Diskussion: die Einführung eines unentgeltlichen Grundjahrs Instrumentalunterricht sowie die Festlegung einer Mindestgrösse für Musikschulen auf 200 bis 500 Schüler. Dieses Grundjahr würde zusätzlich 1,4 Millionen Franken kosten. Wer zahlen soll, ist noch offen. Je nach Rückmeldungen aus der Anhörung sind die Zusatzoptionen Teil der Revision.
Die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen dieser Revision will der Regierungsrat im Kulturgesetz verankern. Um den Gemeinden einen kantonalen Bildungsauftrag Instrumentalunterricht zu erteilen, bedarf es ausserdem der Schaffung einer Verfassungsbestimmung.
Die öffentliche Anhörung der Gesetzesentwürfe dauert bis 22. November. Frühestens auf Ende 2027 ist die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung im Aargau zu erwarten.