
In dieser Liegenschaft in Riniken lebte die über 80-jährige Person bis zum Tod.
Bild: Claudia Meier
Mysteriöser Fall: Leiche wird aus Aargauer Haus geborgen – jetzt soll die Person für verschollen erklärt werden
Im Amtsblatt des Kantons ist eine aussergewöhnliche Verfügung publiziert worden. Der Abwesende und jedermann, der über den Abwesenden Nachricht geben kann, werden aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim Bezirksgericht Brugg zu melden. Was steckt dahinter?
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