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Nach Schüssen in Sursee: Familienvater muss die Schweiz verlassen

Ein 47-Jähriger hielt 2018 in Sursee in einer Bar einem Bekannten eine Pistole an den Kopf und schoss vor dem Lokal in die Luft. Nun hatte er sich dafür vor dem Luzerner Kriminalgericht zu verantworten.

Der beschuldigte Kosovare habe sich unter anderem der Gefährdung des Lebens schuldig gemacht, heisst es im Urteil, das am Wochenende veröffentlicht wurde. Für diese Tat und weitere Delikte verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – acht Monate muss der Mann absitzen.

Dazu kommt ein Landesverweis von fünf Jahren, weil er eine sogenannte Katalogtat verübt habe. Gegen das Urteil, das auch eine Geldstrafe von 11 000 Franken und die Verfahrenskosten von über 9000 Franken beinhaltet, hat der Beschuldigte Berufung eingelegt, es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Er hielt dem Bekannten die Waffe an den Kopf

Der Vorfall, für den der Mann den Landesverweis kassiert, ereignete sich im November 2018 in einer Bar in Sursee. Ein Bekannter, dem er mehrere hundert Franken geliehen hatte, soll sich abschätzig über ihn geäussert haben. Daraufhin holte der Beschuldigte eine Pistole, lud diese und bedrohte damit den anderen Mann.

Er hielt ihm die Waffe an den Mund und an die Schläfe. Schliesslich konnte er aus dem Lokal gedrängt werden. Vor der Tür schoss er zweimal in die Luft. Vor Gericht zeigte er sich geständig. Seinen einst besten Kollegen habe er aber nicht verletzen wollen. Zu seiner Verteidigung gab er an, Alkohol und Kokain konsumiert zu haben. Zudem habe ihn sein Bekannter an jenem Abend «brutal beleidigt».

Gericht erachtet Ausweisung als verhältnismässig

Das billige seine Handlung in keiner Weise, hält das Gericht fest. Vielmehr zeuge es von einer tiefen Geringschätzung des Lebens, der Beschuldigte habe skrupellos gehandelt. Weil er zudem Ausländer ohne Bewilligung beschäftigte und Strassenverkehrsdelikte beging, fiel die Täterkomponente negativ aus.

Ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit dem obligatorischen Landesverweis. Einen schweren persönlichen Härtefall, der für einen Verzicht darauf nötig wäre, verneinte es. Der Beschuldigte lebe zwar seit fast 20 Jahren hier, seine beiden Kinder sind in der Schweiz geboren, eine Ausweisung in den Kosovo sei aber nicht unzumutbar.

Er habe mit seinen Taten wiederholt geringen Respekt vor der hiesigen Rechtsordnung zum Ausdruck gebracht und sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Schweiz, die Ausweisung daher verhältnismässig. Die Trennung von seiner Familie habe er durch sein Verhalten selber in Kauf genommen.