Sie sind hier: Home > Staffelbach > Nachtragskredit beantragt: Erweiterung der Fernwärme kostet mehr

Nachtragskredit beantragt: Erweiterung der Fernwärme kostet mehr

Die Staffelbacher Gmeind vom 13. Juni muss unter anderem über den weiteren Ausbau der Fernwärme und den zukünftigen Lohn des Gemeinderats entscheiden.

An der Staffelbacher Gemeindeversammlung vom 28. November 2022 haben die Stimmberechtigten einen Verpflichtungskredit für den Ausbau des Fernwärmenetzes über 600’000 Franken bewilligt. Nun ist das Fernwärmenetz erneut traktandiert. «Um nach einer wirtschaftlichen Prüfung einer Erschliessung eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten, braucht es einen finanziellen Spielraum», heisst es in der Botschaft zur Gmeind. Dieser finanzielle Spielraum sei mit der erfolgten Erschliessung des Quartiers Sonnmatt und der Anbindung der Neubauten am Apfelweg ausgeschöpft.

Um nun noch die Überbauung Obstweg ans Fernwärmenetz anzuschliessen, beantragt der Gemeinderat einen Nachtragskredit über 200’000 Franken.

Anpassung der Gemeinderatslöhne

Im Vorfeld der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 soll die Gemeinderatsbesoldung überprüft und angepasst werden. Hauptgrund für die Anpassung sei die bisher fehlende Versicherungslösung BVG (Berufliche Vorsorge, Pensionskasse). Mit einer BVG-Versicherung können allfällige Ausfälle bei einer nötigen Pensenreduktion im Erstjob aufgefangen werden.

Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung die Anpassung der Besoldung per 1. Januar 2026 vor. Die Entschädigung des Gemeindeammanns soll auf 21’000  Franken (bisher: 20’267.27 Franken), jene des Vizeammanns auf 13’500 Franken (bisher: 12’266.96 Franken) und jene der Gemeinderäte und -rätinnen auf 11’500 Franken (bisher: 10’667.32 Franken) erhöht werden.

Feuerwehrvereinbarung soll revidiert werden

Die Regiowehr Suhrental ist für die Sicherheit von Hirschthal, Holziken, Schöftland und Staffelbach zuständig. Bei der Entwicklung der kommunalen Feuerwehr wurden die Reglementarien übernommen. Nun soll die Feuerwehrvereinbarung revidiert werden. Laut Gemeinderat besteht bei folgenden Punkten Revisionsbedarf: Abschaffung Sockelbetrag per 1. Januar 2028, Organisation der Feuerwehr, einstimmige Beschlüsse, wenn in einer Gemeinde ein Gemeindeversammlungsbeschluss erforderlich ist, Kostenverteiler neu ab 1. Januar 2028 im Verhältnis der Einwohnerzahlen, Abgeltung Standortgemeinde mit Standortabgeltung sowie bei der Aufnahme neuer Gemeinden (Gesamtsockelbetrag verbleibt bei 30 Prozent).