
Schlichtungsstellen für Miete und Pacht laufen im Aargau am Anschlag und brauchen mehr Geld
Werden Mietzinserhöhungen, Kündigungen oder Nebenkostenabrechnungen angefochten, muss zuerst ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht durchgeführt werden. Kommt kein Vergleich zustande, wird der klagenden Partei die Klagebewilligung erteilt. Erst dann kann der Fall von einem Gericht beurteilt werden.
Das Schlichtungsverfahren, das durch ein Gesuch eingeleitet wird, ist kostenlos. Im Aargau verfügen alle elf Bezirke über eine eigene Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht, die sich um die Fälle kümmert. Die Arbeitslast dieser Behörden ist im ganzen Kanton nach wie vor sehr hoch.
Dank erhöhter Pensen sei den Schlichtungsbehörden im Jahr 2024 zwar möglich gewesen, die Pendenzen zu reduzieren, «diese liegen jedoch immer noch deutlich über denjenigen in den Vorjahren», schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat. Er beantragt einen Nachtragskredit in der Höhe von 315’600 Franken. So hoch ist der Fehlbetrag zwischen bewilligtem Globalbudget von 81’772’550 Franken und der Aufwandprognose von 82’088’150. Ohne Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen für das laufende Jahr würde ein erneuter Anstieg der Pendenzen drohen.
Aufstockung mit bestehendem Personal
Die Justizleitung hatte bereits im Januar die erneute Aufstockung für 2025 beschlossen, «um die explodierenden Fallzahlen auffangen zu können». Diese Aufstockungen seien durch bestehende Mitarbeitende (Präsidentinnen und Präsidenten sowie Sachbearbeitende) übernommen worden. Insgesamt wurden für die Dauer von zwölf Monaten 230 Stellenprozent zugesprochen.

Bild: Claudia Meier
Aufgrund der anhaltend hohen Eingänge gibt es bei den Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht im ganzen Kanton immer noch sehr viele pendente Fälle, die zu bearbeiten sind. Die Zahlen liegen deutlich über denjenigen in den Vorjahren. Die bei der Erarbeitung der Aufgaben- und Finanzplanung 2025–2028 noch erhoffte Entspannung trat nicht ein, weshalb das Globalbudget nach oben korrigiert werden muss.
Der Grosse Rat entscheidet an seiner Sitzung vom 17. Juni über den Nachtragskredit. Bei einer Ablehnung könnten die Aufgaben der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nicht innert nützlicher Frist erledigt werden und der Rechtsfrieden im Kanton Aargau nachhaltig gefährdet werden, so die Regierung. In der Vorberatung haben die zuständigen Kommissionen den Kredit bereits gutheissen. Das Kantonsparlament dürfte dem Antrag ebenfalls folgen.