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Nächster Schritt für «Futura Leerau»: Studie soll Perspektiven des Areals aufzeigen

An der Moosleerber Gmeind vom 6. Juni geht es unter anderem um die Zukunft des Grossprojekts «Futura Leerau» und die Fusion der Einwohnergemeinde mit der Ortsbürgergemeinde.

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. März haben die Moosleerber klar für den Kauf des Restaurants Sonne durch die Gemeinde votiert. Im Rahmen des Grossprojekts «Futura Leerau» sollen auf dem zentralen Grundstück zukünftig die Gemeindeverwaltungen von Moosleerau und Kirchleerau zusammengelegt werden. Zusätzlich ist eine Mehrzwecknutzung mit Alterswohnungen und Büroräumen für Dritte vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf rund 2 Millionen Franken. Nun plant die Gemeinde eine umfassende Arealüberprüfung. 

Die geplante Machbarkeitsstudie soll einerseits klären, wie die Bedürfnisse der öffentlichen Hand (Verwaltung, Werkhof, Feuerwehr) am besten abgedeckt werden können. Andererseits sollen auch Perspektiven für eine weitergehende Nutzung des Areals im Sinne einer Mehrwertschaffung untersucht werden. Die Studie umfasst folgenden Leistungsumfang: Erarbeitung von bis zu vier Bebauungsvarianten, Grobkostenschätzungen über das Bauvolumen, Beratung und Vorprüfung durch Fachingenieure, Ausarbeitung von zwei priorisierten Varianten bis zum Vorprojektstand. Durchführen wird die Studie die Firma Leutwyler & Sandmeier AG aus Suhr. Der dafür nötige Kredit beläuft sich auf rund 70’000 Franken.

Ortsbürgergemeinde wohl bald Geschichte

Nachdem sich die Moosleerber Ortsbürger für die Auflösung der Ortsbürgergemeinde ausgesprochen haben, wird nun auch an der Einwohnergemeindeversammlung darüber diskutiert. Sollten sich die Stimmberechtigten an der Einwohnergemeindeversammlung ebenfalls für die Fusion entscheiden, steht noch eine Urnenabstimmung an. Der Zusammenschluss ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Mehr Lohn für den Gemeinderat

Die Löhne der Gemeinderatsmitglieder sollen angehoben werden. Zuletzt geschah dies im Jahr 2013 – davor im Jahr 2005. Seither hätten sich die Anforderungen an das Amt stetig erhöht. Der direkte Vergleich mit vergleichbaren Gemeinden zeige, dass die Gemeinde Moosleerau eine tiefe Grundbesoldung aufweist. In diese möchte der Gemeinderat in Zukunft auch allgemeine Tätigkeiten ohne expliziten Bezug zum Ressort einschliessen. Nur noch ressortbezogene Aufgaben sollen über die Spesen abgerechnet werden.

Die Teuerung im Zeitraum von 2005 bis 2025 betrug 18,6 Prozent, also rund 12’300 Franken. Dies wurde bis dato bei den Gemeinderatsbesoldungen nicht angewendet, soll aber künftig analog dem festangestellten Personal abgegolten werden. Sagen die Stimmberechtigten Ja zu den Plänen, verdient der Gemeindeammann zukünftig 22’000 Franken pro Jahr (bisher: 14’500 Franken). Der Lohn des Vizeammann erhöht sich auf 15’000 Franken (bisher: 8000 Franken). Die restlichen Gemeinderatsmitglieder bekämen 13’000 Franken (bisher: 7000 Franken). Der Gemeinderat rechnet mit Mehrkosten von 20’000 Franken pro Jahr inklusive Spesen.

Gemeindeordnung soll angepasst werden

Die aktuell gültige Gemeindeordnung der Gemeinde Moosleerau stammt aus dem Jahr 2015.  Die bisherigen Regelungen zu Begriff und Zweck der Einwohnergemeinde wurden gestrichen, da diese im Gemeindegesetz bereits abschliessend geregelt sind. Die Organisationsform mit Gemeindeversammlung bleibt bestehen. Die explizite Aufzählung der Gemeindeorgane entfällt allerdings, da diese ebenfalls bereits im Gemeindegesetz definiert sind.

Die Begriffe «Gemeindeammann» und «Vizegemeindeammann» werden durch «Gemeindepräsident» und «Vizepräsident» ersetzt. Ausserdem hat die Gemeinde die Kompetenzgrenze für den Gemeinderat bei Grundstücksgeschäften erheblich angehoben. Käufe und Verkäufe sind neu bis 750’000  Franken pro Einzelfall möglich (bisher: 150’000 bzw. 100’000 Franken). Die Regelung ist auf maximal drei Fälle pro Jahr beschränkt. Mit Zustimmung der Finanzkommission sind zukünftig Geschäfte bis 1,5 Millionen Franken möglich. Auch ist in Zukunft der Gemeinderat für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts für Ausländerinnen und Ausländer zuständig.

Als offizielles Publikationsorgan gilt nun die Webseite des Landanzeigers. Die Zustellung des gedruckten Landanzeigers erfolge nicht mehr immer jeweils am Donnerstag, sondern verschiebe sich teilweise auch auf den Freitag. Dieser Umstand könne zu Unklarheiten in Sachen Publikationsbeginn führen. Mit der Umstellung auf die elektronische Publikation wird dies behoben.

Familien sollen entlastet werden

Das aktuelle Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung stammt aus dem Jahr 2017 und soll nun überarbeitet werden. Ziel sei es, insbesondere Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen stärker zu entlasten. Das bestehende System sah eine stufenweise Reduktion des Gemeindebeitrags von 70 Prozent auf 0 Prozent vor – bei einem Maximaleinkommen von 90’000 Franken.

Neu wird das Maximaleinkommen auf 110’000 Franken erhöht. Das Einkommensband für den maximalen Gemeindebeitrag wird um 5000 Franken angehoben und die Gemeinde beteiligt sich neu bei Einkommen bis 94’999 Franken um rund 20 Prozent stärker an den Betreuungskosten als bisher.

Der Gemeinderat rechnet infolge der Anpassung mit einer Zunahme der jährlichen Kosten um rund 60 Prozent. Gerechnet mit den Unterstützungsbeiträgen des Jahres 2024 wären das rund 12’800 Franken. Man sei sich dieser Mehrbelastung bewusst, betrachte diese Investition jedoch als wertvollen Beitrag zur Attraktivität der Gemeinde für bestehende sowie neue Familien, so der Gemeinderat.