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Dank dieser 5 Tipps gelingt Ihnen ein sicheres 1.-August-Feuerwerk

Der Nationalfeiertag wird vielerorts mit Feuerwerk zelebriert. Weil es aber auch im Aargau immer wieder zu Schäden an Gebäuden und Briefkästen kommt, hat die Aargauische Gebäudeversicherung nützliche Tipps vorbereitet.

Raketen, Vulkane, Rauchbälle. Unser Nationalfeiertag freut alle, die Feuerwerk mögen. Doch dabei kommt es auch immer wieder zu Unfällen und Gebäudeschäden. Das geht aus einer Medienmitteilung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) hervor.

Jährlich ereignen sich rund 230 Unfälle mit Feuerwerkskörpern in der Schweiz. Rund zwei Drittel der Verletzten seien Männer und mehr als die Hälfte der Verletzten seien unter 30 Jahre alt, gibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung bekannt. Neben Verbrennungen an den Händen und Fingern treten häufig auch Gehörschäden auf.

12 Gebäudeschäden pro Nationalfeiertag

In den vergangenen 25 Jahren (1999–2024) verzeichnete die Aargauische Gebäudeversicherung fast 300 Gebäudeschäden, die durch Feuerwerke am 1. August entstanden sind. Im Schnitt sind das 12 pro Jahr und Nationalfeiertag.

Die meistregistrierten Schäden würden Briefkästen, die mit Feuerwerk gesprengt wurden betreffen sowie Raketen, die direkt auf ein Gebäude trafen und so zu einem Brand führten, heisst es in der Mitteilung.

Zusammen mit der Beratungsstelle für Brandverhütung, der Beratungsstelle für Unfallverhütung und der Suva macht die Aargauische Gebäudeversicherung auf einige Sicherheitshinweise aufmerksam.

Einkauf und Lagerung: Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären und lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig durch. Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort und sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff darauf haben.

Sicherer Umgang: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen können lebensgefährlich sein. Feuerwerk sollte niemals mitten in Menschenansammlungen abgefeuert werden. Beachten Sie unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung. In der Nähe von Feuerwerkskörpern und deren Verkaufsständen gilt Rauchverbot.

Versager und Abschuss: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich ihm frühestens nach 15 Minuten und unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Versager sollten der Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Raketen sollten nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren gestartet werden.

Schutzmassnahmen: Schliessen Sie Fenster, Dachluken und Türen. Entfernen Sie sicherheitshalber entzündbare Materialien von Balkonen und rollen Sie Sonnenstoren ein. Halten Sie Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fern.

Besondere Vorsicht bei Tieren: Der Schweizer Tierschutz weist darauf hin, dass Feuerwerke Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik versetzen können. Auch die Gebäudeversicherung empfiehlt eingehend, die Zündstellen mit Bedacht auszusuchen.

Nach dem Abbrennen von Feuerwerk sei es zudem wichtig, die Umgebung aufzuräumen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen, schreibt die AGV weiter. Feuerwerkskörper und deren Überreste sollten niemals einfach liegengelassen werden, da sie nicht nur die Umwelt verschmutzen, sondern auch eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen können.(cri)