
«Geistheiler-Mörder» von Birmenstorf kämpft gegen Verwahrung – und will sofort in Freiheit entlassen werden
«Man würde mich vom Verhalten her nicht wiedererkennen. Ich bin viel empathiefähiger. Ich bin sensibel.» Mit diesen Wortenkämpfte Hüseyin T. im Dezember um seine Freiheit. Er sagte sie zum Regionalsender TeleM1. Auslöser war eine Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Baden am selben Tag.
Bei dieser ging es um seine Verwahrung. Der 40-jährige Schweizer mit türkischen Wurzeln ist nämlich ein Mörder. Hüseyin T. und ein Kompagnon, die damals in Brugg und Baden wohnten, überfielen und misshandelten im Juli 2008 einen 65-Jährigen in seinem Bauernhaus in Birmenstorf, der als Geistheiler und Handaufleger bekannt war. Hüseyin T. tötete den Mann und wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Erfolg bei der Therapie blieb aus
Das Bezirksgericht Baden ordnete zudem eine ambulante Massnahme (Therapie) an.Im März 2022 folgte, als Verschärfung, eine stationäre Massnahme, damit er eine engere und intensivere Betreuung erhält. Doch der Erfolg der Therapie blieb aus.
Das Bezirksgericht ordnete deshalb die Verwahrung an. Es stützte sich auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten. Es hatte beim Mörder eine narzisstische und eine antisoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen diagnostiziert. Diese hingen mit dem Mord zusammen. Gutachter attestierten ihm eine zu hohe Rückfallgefahr. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Er will sofort ein freier Mann sein
Hüseyin T. ging in Berufung. Vor Obergericht forderte er, die Verwahrung aufzuheben und ihn auf Bewährung in Freiheit zu entlassen. Seine Freiheitsstrafe läuft 2028 ab.
DasObergericht hat seine Beschwerde allerdings abgewiesen. Es konstatiert eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung, wenn Hüseyin T. freikommen würde. Dies rechtfertige die Verwahrung als schweren Eingriff in seine Freiheitsrechte. Es verweist auf all die gescheiterten Therapiebemühungen sowie auf die schweren Symptome seiner Persönlichkeitsstörungen.

Archivbild: Michael Spillmann
Bedrohliches Verhalten in Gefängnissen
Hüseyin T. hatte sich der stationären Massnahme verweigert. Er machte klar, dass er zu dieser Therapie nicht bereit sei. Erst nach dem Urteil des Badener Bezirksgerichts hatte er seine Meinung dazu geändert. Das Obergericht geht aber davon aus, dass dieses Urteil der Auslöser für seinen Meinungsumschwung ist, er aber eigentlich nicht bereit ist, an sich zu arbeiten.
Dazu kommt, dass sich für ihn zurzeit kein Platz für eine stationäre Therapie finden lässt. Die Justizvollzugsanstalten Pöschwies, Solothurn und Lenzburg sind nicht bereit, ihn wieder aufzunehmen. Denn dort fiel der Mörder seit 2021 vermehrt wegen unanständigem, bedrohlichem und provozierendem Verhalten auf.
Frust über Beute von 2000 Franken
Hüseyin T. und sein Komplize hatten wegen eines Tipps geglaubt, ihr Opfer sei ein reicher Mann. Doch im Tresor des Opfers fanden sie in jener Nacht nicht Bündel von Banknoten, sondern nur eine Pistole. Die Beute beschränkte sich auf 2000 Franken. Hüseyin T. hatte sie mit der Kreditkarte des Opfers an einem Bancomaten abgehoben.
Der 65-Jährige bekam den Frust der Täter zu spüren. Während er gefesselt auf einem Stuhl sass, schlug Hüseyin T. mit der Pistole den Kopf blutig und band Abfallsäcke über seinem Kopf zusammen. Der Mann erstickte.
Das Duo leerte Benzin im Haus aus und zündete es an. Das Feuer sollte die Spuren verwischen, doch während ihrer Flucht erlosch es von selbst. Der Komplize kassierte 17 Jahre.