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«Kinderlärm ist grundsätzlich zu dulden»: Bundesgericht weist Beschwerde aus der Nachbarschaft gegen neuen Kinderhort ab

Zwei Anwohnende sind mit ihrem Widerstand gegen einen geplanten Kinderhort an der Sonnhaldenstrasse vor Bundesgericht gescheitert. Das höchste Gericht stuft Kinderlärm als zumutbar ein und hält den Betrieb in der Wohnzone für zulässig. Nun stimmt der betroffene Verein das Projekt mit der Stadt ab.
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