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Tochter ohne Maske in die Schule geschickt: Das wird für Maskengegnerin teuer

Eigentlich betrug die Busse nur 250 Franken. Weil sich eine Maskengegnerin aber bis vor Bundesgericht gewehrt hat, muss sie nun auch deutlich höhere Gerichtskosten bezahlen.

Wiederholt erschien das Kind während der Pandemie ohne Maske im Unterricht. Die Schule wies die Mutter mehrfach darauf hin, dass das nur mit einem Attest möglich sei – damals galt an den Basler Schulen die Maskenpflicht. Nach mehrfachen Verstössen büsste das Basler Erziehungsdepartement die Mutter schliesslich wegen Verletzung der elterlichen Pflichten mit 250 Franken.

Dagegen wehrte sich die Frau. Sie argumentierte, dass es sich bei der ausgesprochenen Busse eigentlich um eine Strafe handle. Für eine solche würden aber strengere Verfahrensvorschriften gelten. Vor Bundesgericht biss sie damit auf Granit. Eine im Schulrecht ausgefällte Ordnungsbusse habe keinen strafrechtlichen Charakter. Viel mehr habe die Busse einen «primär präventiven und erzieherischen Charakter, um sicherzustellen, dass der fehlbare Elternteil inskünftig seiner Pflicht nachkommt».

Neben der Busse muss die Frau nun auch die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.