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Bewilligungen für Blitzer: Grossrats-Kommission will restriktivere Regeln als die Regierung

Die grossrätliche Sicherheitskommission hat die geplanten Anpassungen im Polizeigesetz grossmehrheitlich genehmigt. Umstritten ist, wie rasch bestehende Blitzer genehmigt werden müssen und wie lange die Bewilligung gelten soll.

Die automatischen Fahrverbots-Kameras, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, hat der Regierungsrat aus dem revidierten Polizeigesetz gestrichen. Nicht umsetzen lässt sich laut Regierung die Forderung aus dem Grossen Rat, fix installierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessgeräte grundsätzlich zu verbieten.

Künftig soll für solche Blitzer aber eine Bewilligung durch den Regierungsrat nötig sein. Diese wird nur erteilt, wenn am vorgesehenen Standort ein «erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit» besteht, andere Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit erfolglos geblieben oder nicht möglich sind und das Defizit mit einer stationären Anlage wirksam reduziert werden kann.

Auch bestehende Anlagen wie der umstrittene Blitzer an der Gstühl-Kreuzung in Baden sollen künftig einer Bewilligungspflicht unterliegen. Der Regierungsrat sieht für die Bewilligung eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, die Blitzergenehmigung soll danach fünf Jahre gültig sein. An diesem Vorschlag hält der Regierungsrat fest, obwohl sich in der Anhörung sämtliche Parteien dagegen ausgesprochen hatten.

Nun hat die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) des Grossen Rats die Revision des Polizeigesetzes behandelt und die vorgeschlagenen Änderungen grossmehrheitlich genehmigt, wie es in einer Mitteilung heisst. Intensiv diskutiert wurden die stationären und semistationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen und die damit verbundene geplante Bewilligungspraxis.

Kommission für restriktiveres Vorgehen bei Bewilligungen

Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, dass die Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer, die bereits in Betrieb sind, innert eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes bewilligt werden müssen. Zudem fanden die Anträge für eine Verkürzung der Bewilligungsdauer von fünf auf drei Jahre, für eine Beschilderungspflicht für die stationären Blitzer und für die zeitliche Beschränkung von semistationären Überwachungsanlagen auf 72 Stunden in der Kommission mehrheitlich Zustimmung. Zum Vergleich: In Ehrendingen stand 2022 ein solcher Blitzer der Stadtpolizei Baden 308 Stunden lang.

Nur eine Minderheit unterstützte den Antrag, die Bewilligungspflicht für Blitzer aus dem Gesetz zu streichen. Auch ein Prüfungsantrag an den Regierungsrat, bei den Bewilligungen die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe zu integrieren, fand keine Mehrheit. Dasselbe gilt für den Antrag, dass die Bewilligungen nur für eine minimale Dauer von fünf Jahren und eine maximale Dauer von zehn Jahren erteilt werden dürfen.

Die Gesetzesrevision soll im Juni zum ersten Mal im Kantonsparlament behandelt werden. Die zweite Beratung im Grossen Rat ist für das vierte Quartal dieses Jahres, eine allfällige Volksabstimmung für Frühling 2024 vorgesehen. Die geplanten Änderungen sollen – wenn alles nach Zeitplan läuft – am 1. Juni 2024 in Kraft treten. Derzeit ist noch eine Beschwerde von zwei Juristen gegen die automatische Fahrzeug-Fahndung hängig, die nicht Teil der Revision, aber ebenfalls im Polizeigesetz geregelt ist.