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Illegaler Videobeweis im Kampf gegen Verkehrsrowdys – Aargauer Staatsanwaltschaft kassiert herbe Niederlagen

Rund 600 Kameras von Bund und Kanton überwachen an Aargauer Autobahnen, Strassen und Tunnels den Verkehr. Die Staatsanwaltschaft verwendet die Aufnahmen, um Verkehrsrowdys zu überführen. Doch das Obergericht macht ihr nun in mehreren Urteilen einen Strich durch die Rechnung – das Polizeigesetz biete in diesen Fällen keine gesetzliche Grundlage für die Videobeweise. Wie reagiert die Staatsanwaltschaft dazu? 
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