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Neue Anlaufstelle für Pädophile: Regierungsrat beantragt 1,2 Millionen Franken

Ein Beratungsangebot soll Menschen mit pädophilen Neigungen dabei unterstützen, keine Täter zu werden.

Zu merken, dass man sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt, kann bei Betroffenen Panik auslösen. Haben sie ihre pädophilen Neigungen nicht unter Kontrolle, machen sie sich strafbar und fügen Kindern schlimmste seelische Schäden zu.

Um zu verhindern oder zumindest das Risiko zu minimieren, dass Pädophile strafbare Handlungen begehen, will der Regierungsrat eine Präventionsstelle aufbauen, an die sich Betroffene anonym wenden und beraten lassen können.

Mit der Schaffung der Anlaufstelle setzt der Regierungsrat ein Postulat der damaligen FDP-Grossrätin Suzanne Marclay-Merz um, das der Grosse Rat im November 2021 stillschweigend überwiesen hatte.

Betrieben werden soll die Präventionsstelle Pädosexualität von den Psychiatrischen Diensten Aargau (PDAG), die sich dem bereits etablierten Netzwerk «Kein Täter werden» anschliessen, das in der Schweiz bereits in Zürich, Basel, Frauenfeld und Genf etabliert ist.

Angebot steht auch Angehörigen offen

In Windisch werden bereits heute verurteilte Täter mit sexuellen Störungen therapiert. Bei Menschen mit pädophilen Neigungen, die sich nicht strafbar gemacht haben, steht hingegen die Prävention im Vordergrund. Sie sollen lernen, ihre sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren, bevor es zu sexuellen Übergriffen oder dem Konsum kinderpornografischer Videos oder Bilder kommt.

Nebst Betroffenen richtet sich das Angebot auch an Angehörige und Berufsgruppen wie Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen oder Erzieher. In deren Arbeitsalltag könne es zu Situationen kommen, in denen sie mit einem Pädophilie-Verdacht konfrontiert seien und professionelle Beratung brauchten, schreibt der Regierungsrat.

Pilotbetrieb startet im Oktober 2026

Für den Aufbau und den Betrieb des Präventionsangebots beantragt er dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von rund 1,2 Millionen Franken. Dieser setzt sich aus einmaligen Kosten von 370’000 Franken im Jahr 2026 für den Aufbau des Angebots und den Pilotbetrieb zusammen sowie aus jährlich wiederkehrenden Kosten von 290’000 Franken in den Jahren 2027 bis 2029.

Eine direkte Kosten-Nutzen-Analyse der Präventionsstelle sei nicht möglich, weil es darum gehe, sexuelle Übergriffe zu verhindern, schreibt der Regierungsrat. Es könne aber davon ausgegangen werden, «dass schon nur bei der Verhinderung eines Übergriffs die jährlichen Kosten von 290’000 Franken amortisiert sind». Denn sexuelle Übergriffe auf Kinder zögen nicht nur Behandlungskosten der betroffenen Kinder nach sich, sondern auch die Behandlungskosten des Täters sowie des Strafverfahrens.

Weitere Verpflichtungs- und Nachtragskredite

Der Verpflichtungskredit für die neue Anlaufstelle ist einer von sechs neuen Verpflichtungskrediten in der Höhe von insgesamt 13,1 Millionen Franken, die der Regierungsrat dem Grossen Rat mit einer Sammelvorlage unterbreitet.

Weiter beantragt er unter anderem 3,1 Millionen Franken, um die veraltete Zellenrufanlage in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg erneuern zu können, rund zwei Millionen Franken für den Ersatz von Heizungen in mehreren Verwaltungsgebäuden sowie 4,5 Millionen Franken für den neuen, auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag und Personalaufwand der Asylunterkunft Rekingen.

Zusätzlich zu den sechs Verpflichtungskrediten beantragt der Regierungsrat einen Nachtragskredit für das Budget 2025 der Gerichte in der Höhe von 237’600 Franken.