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Vermächtnis vor dem Tod: Wie können wir jetzt schon unsere Enkel begünstigen?

Mein Mann und ich haben zwei gemeinsame Kinder und fünf Enkel. Wir möchten den Enkeln Vermächtnisse ausrichten. Diese sollen erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners ausgerichtet werden und nur, sofern die Erbmasse für unsere Kinder total mindestens 300’000 Franken beträgt. Braucht es dafür ein Testament oder einen Erbvertrag?
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