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Aargauer Staatsanwaltschaft sucht Tankstellenräuber – sonst droht die Veröffentlichung von Bildern

Im Februar kam es an der Argovia Tankstelle in Nussbaumen zu einem Raubüberfall durch einen Unbekannten. Wenn sich der Täter nicht meldet, werden Bilder von Videoaufnahmen publik gemacht.

Gegen 21:27 Uhr am betrat am 16. Februars ein Mann den Shop der Argovia Tankstelle an der Landstrasse in Nussbaumen. Er zog ein Messer und begab sich damit direkt hinter den Kassenbereich. Der Beschuldigte ging zur Mitarbeiterin, hielt sie fest und bedrohte sie mit dem Messer.

Nach einem kurzen Gerangel öffnete die Frau die Ladenkasse, sodass der Beschuldigte mehrere tausend Franken entwenden konnte. Anschliessend flüchtete der unbekannte Mann in Richtung Untersiggenthal.

Eine Woche Zeit sich zu stellen

Trotz intensiver Ermittlungen konnte der Beschuldigte noch nicht identifiziert werden. Allerdings: Von dem Angriff gibt es gute Videoaufnahmen. Daher setzt die Staatsanwaltschaft Baden auf eine eher seltene Massnahme: Es wurde eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Der Unbekannte hat nun rund eine Woche Zeit sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden, danach werden am 30. April verpixelte Standbilder des Überfalls veröffentlicht. Falls auch das nicht zur Identifizierung führt, folgt am 7. Mai die Veröffentlichung der unverpixelten Bilder.

Die gesuchte Person hat die Möglichkeit, sich bis zum 29. April mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Tel.: 062/835’40’93, E-Mail: medien.staatsanwaltschaft@ag.ch in Verbindung zu setzen. Personen, die zweckdienliche Hinweise machen können, werden ebenfalls gebeten, mit der Oberstaatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen.

Seltene Massnahme – mit Erfolg

Öffentlichkeitsfahndungen mit Bildern, bei denen die Veröffentlichung von Bildern angekündigt wird, sind im Aargau sehr selten. Der erste und einzige Fall in den letzten zehn Jahren war ein Aufruf vergangenen April.Gesucht wurde der Haupttäter einer Schlägereinach dem Cup-Match des FC Aarau gegen den FC Basel. Der Beschuldigte hatte sich nach der Veröffentlichung der verpixelten Bilder gestellt – und wurde veruteilt.(phh)