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Spiess-Hegglin blitzt mit Beschwerde beim Bundesgericht ab

Bald könnte nun also doch ein Buch über die Landammanfeier 2014 und die Geschehnisse rund um Jolanda Spiess-Hegglin erscheinen. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Zugerin ab.

Das nächste Kapitel im Rechtsstreit zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und der Journalistin Michèle Binswanger wurde am Bundesgericht in Lausanne geschrieben. Dort urteilten die Richter, dass sie nicht auf die Beschwerde von Spiess-Hegglin eintreten. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin und Netzaktivistin wollte erreichen, dass es Binswanger vorsorglich verboten wird ein Buch über die Geschehnisse an der Landammanfeier 2014 zu schreiben.

Dabei geht es um einen angeblichen sexuellen Kontakt Spiess-Hegglins mit einem anderen Kantonsrat. Binswanger und Spiess-Hegglin waren wiederholt öffentlichkeitswirksam aneinandergeraten. Die Zugerin wirft der Journalistin vor, dass sie in einem geplanten Buch ihre Intimsphäre verletzen und Spekulationen verbreiten werde. Mit dem neuerlichen Urteil gibt das Gericht nun Binswanger grünes Licht für die Publikation.

Formeller Fehler

Spiess-Hegglin habe nicht dargelegt, inwiefern ihr aus der Aufhebung der vorsorglichen Massnahme ein «nicht wieder gutzumachender Nachteil» entstünde, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Erst dann könne auf eine entsprechende Beschwerde überhaupt eingetreten werden. Grund dafür ist, dass es sich bei dem Entscheid des Obergerichts des Kantons Zug um einen Zwischenentscheid handelt. Und genau zu diesem Punkt habe Spiess-Hegglin «kein Wort» verloren, argumentierte das Gericht.

In erster Instanz hatte das Zuger Kantonsgericht eine superprovisorische Verfügung gegen das Buchprojekt erlassen, später hatte das Obergericht diese wieder aufgehoben. Ob dies richtig war, darüber hat das Bundesgericht gar nicht geurteilt. Spiess-Hegglin bezeichnete Binswangers geplantes Buch als «privates Racheprojekt».

Nun kann Binswanger ihr Buch veröffentlichen – allerdings kann Spiess-Hegglin weiterhin gegen allfällige ehrverletzende Passagen vorgehen. Ob dies allerdings vor der Publikation des Buches passieren kann, ist fraglich. Spiess-Hegglin hat auch gegen andere Personen und Konzerne geklagt. Derzeit streitet sie auch noch mit dem Medienkonzern Ringier um die Herausgabe von Gewinnen, die im Zusammenhang mit Artikeln zu ihrer Person erzielt wurden.

Am Abend reagierte Spiess-Hegglin via Twitter auf den Entscheid. Sie zeigt sich frustriert und wütend. Kündigt aber auch an, dass sie nicht den Kopf in den Sand stecken will: «Es gibt Wege. Wir strecken nun mal die Köpfe zusammen.» Sie bespreche nun mit ihrer Anwältin das weitere Vorgehen. Das Nichteintreten auf die Beschwerde sei bizarr: «Auf öppe 50 Seiten haben wir all die nichtwiedergutzumachenden Nachteile dargelegt, welche dieses Binswanger-Buch nach sich zieht», so Spiess-Hegglin. Ganz ohne Seitenhieb an Binswanger geht es dann aber nicht: «Der ehemals guten Tagesanzeiger-Journalistin wünsche ich nun maximale Befriedigung.» (mg)