
Übernachten in der Natur: Das gilt beim Wildcampieren
Den Camper laden oder das Zelt einpacken und los geht’s – viele Menschen verbringen ihre Ferien gerne in der Natur, abgeschieden und weit weg von anderen. In der Corona-Zeit haben sich viele einen Camper oder ein Wohnmobil angeschafft und touren seither damit durch die Gegend. Doch der Camping-Trend hat auch Schattenseiten. Negative Folgen wie verschmutzte Flächen, Lärm oder besetzte Parkplätze nehmen zu. Die Probleme des Wildcampierens sind bekannt.
Daraufhin verschärften immer mehr Gemeinden ihre Regeln. Denn in der Schweiz legen nicht nur die Kantone die Regeln fest, sondern oft auch einzelne Gemeinden selbst. Der Umgang mit Wildcampierern ist deshalb alles andere als einheitlich.
Die Situation in der Schweiz
Grundsätzlich gilt hierzulande das «Jedermannszutrittsrecht» aus demZivilgesetzbuch. Es erlaubt allen, Wälder und Weiden zu betreten, dort zu wandern, zu rasten oder in vertretbarem Mass Pilze und Beeren zu sammeln – vorausgesetzt, man richtet keinen Schaden an. Es gibt jedoch Einschränkungen, insbesondere zum Schutz von Kulturen, zum Erhalt des Waldes oder aus anderen öffentlichen Interessen. Das fasst die Gesetzeslage in der Schweiz in etwa zusammen: Jeder und jede darf die öffentliche Natur nutzen, aber manchmal gibt es Ausnahmen.
An diesen Orten ist Wildcampen verboten
Wildcampieren ist vor allem dort verboten, wo besonders schützenswerte Lebensräume betroffen sind: in Naturschutzgebieten, Wildruhezonen, Nationalparks, Jagdbanngebieten, Moorlandschaften. Auch in Gebieten mit einem allgemeinen Betretungsverbot wie zum Beispiel militärischen Sperrzonen darf man selbstverständlich nicht übernachten. AufSwisstopokönnen Sie die entsprechenden Kriterien eingeben und sehen, welche Gebiete auf jeden Fall tabu sind.
Wildcampen in Luzern nur in Ausnahmefällen
Im Kanton Luzern ist Wildcampieren auf öffentlichem Grund nur dort erlaubt, wo die Gemeinde es nicht ausdrücklich verbietet. Auf Privatgrundstücken braucht man immer die Zustimmung der Eigentümer. Selbst dann gilt: Naturschutzgebiete und andere übergeordnete Verbotszonen bleiben tabu. Für Not-Biwaks – also ungeplantes Übernachten in einer Notsituation, etwa bei Schlechtwetter oder Erschöpfung – gibt es hingegen keine Strafen.
Wer mit dem Campervan auf Raststätten oder öffentlichen Parkplätzen übernachtet, wird meist geduldet, solange das Übernachten nicht ausdrücklich untersagt ist. Campieren im eigentlichen Sinne ist nicht zulässig, somit dürfen Sie die Campingstühle nicht auspacken.

Bild: Keystone
Die restliche Zentralschweiz
In den Nachbarkantonen gelten ähnliche, aber nicht identische Bestimmungen. In Nidwalden ist Wildcampieren grundsätzlich verboten und nur mit Einwilligung des Grundeigentümers erlaubt. Ausnahmen sind einzelne Nächte oberhalb der Waldgrenze. Allerdings sind hierbei keine Gruppen (mehr als 5 Personen) erlaubt. Wer mehrmals übernachtet, muss das Zelt tagsüber abbauen. Hier sollten Sie zudem der Natur gegenüber rücksichtsvoll auftreten.
Im Kanton Obwalden ist Wildcampen für eine Nacht ohne Bewilligung erlaubt, sofern keine Interessen Dritter verletzt werden. Auf Raststätten oder Parkplätzen ist ebenfalls eine Nacht gestattet, auf eigenes Risiko.
Die Kantone Schwyz, Uri und Zug sind strenger: Sie verbieten Wildcampieren grundsätzlich, lassen aber auch hier in begründeten Ausnahmefällen mit sich reden.

Bild: Imago/Imagebroker/Lana Malamatidi / www.imago-images.de
Campieren auf der Durchreise
Wer in Städten übernachten möchte, muss besonders vorsichtig sein: Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Luzern oder Bern in der Regel verboten und wird mit Bussen geahndet. Besetzen Sie einen Parkplatz, können Sie schlimmstenfalls abgeschleppt werden. Doch manche Städte versuchen, Camper nicht einfach zu verdrängen: In Luzern läuft derzeit ein Testbetrieb. Damit Camper nicht die Parkplätze verstopfen, wurden beim Verkehrshaus 19 Stellplätze eingerichtet, die man von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens nutzen kann.
Die Alternativen
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich einen Campingplatz oder einen privaten Stellplatzanbieter suchen. Davon gibt es in der Schweiz viele auch naturnah. Ebenso kann es sich lohnen, bei einem Bauernhof nachzufragen, ob man über Nacht auf dem Grundstück bleiben darf. Das kostet zwar, bietet aber den Vorteil einer Toilette und Nasszellen. Ansonsten sollten Sie sich bei den jeweiligen Gemeinden vorab informieren, was erlaubt ist und was nicht. Bei Parkplätzen muss man die Signalisation beachten um nur dort zu parkieren, wo dies geduldet wird.
In der gesamten Schweiz kann man zudemStellplätzefür die Durchreise im Voraus buchen.

Bild: Nadia Schärli
Das sollten Sie beim Wildcampieren beachten
Generell wird dies in jedem Kanton anders gehandhabt. Vorsicht ist angebracht, denn das Wildcampen kann mit Bussen von mehreren hundert Franken geahndet werden. Allerdings wird das nicht immer umgesetzt, Bussen oder Kontrollen gibt es nur wenige.
Es gilt wie überall: Verlassen Sie den Ort so, wie Sie ihn selbst vorfinden möchten. Hinterlassen Sie keinen Abfall, stören Sie die Tiere (besonders in der Dämmerungszeit) nicht. Auch Feuerstellen können problematisch sein, weil sie die Natur für lange Zeit schädigen. Nutzen Sie deshalb, wenn möglich, öffentliche Stellen. Um keine Tiere anzulocken, sollten Sie kein Essen herumliegen lassen und für den Abwasch biologisch abbaubares Spülmittel verwenden.
Denken Sie auch an mögliche Naturgefahren: In der Nähe von Felsen kann es zu Steinschlägen kommen, bei Gewittern zu Blitzen. Ebenso könnte die Waldbrandgefahr lokal erhöht sein.