
Repol ruft zur Einhaltung der Regeln am Nationalfeiertag auf – sonst drohen hohe Bussen
Öffentliche Parks, Schulareale, Naherholungsgebiete und verkehrsarme Quartierstrassen seien nach den Feierlichkeiten rund um den Nationalfeiertag oft stark verschmutzt, schreibt die Stadt Zofingen in einer Medienmitteilung. Das Aufräumen der achtlos weggeworfenen Abfälle führe besonders nach der 1.-Augustnacht bei den Unterhaltsdiensten der Gemeinden zu einem erhöhten Reinigungsaufwand und Mehrkosten. Auch Nutz- und Wildtiere würden darunter – sie können sich an scharfkantigen Abfällen verletzen.
Die Regionalpolizei Zofingen bittet die Bevölkerung deshalb darum, die Verpackungen und Reste der Feuerwerkskörper sowie Dosen, Flaschen und Nahrungsverpackungen nicht im öffentlichen Raum liegenzulassen und stellt klar: «Wer beim Littering in flagranti durch die Polizei erwischt wird, muss mit einer Busse von CHF 300 rechnen.»
Feuerwerk ist nur an gewissen Tagen erlaubt
Im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Zofingen ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk (Kat. 1 bis 3) gemäss dem Polizeireglement unter Beachtung der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nur am 31. Juli/1. August sowie am 31. Dezember/1. Januar gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an den Tagen davor oder danach ist nicht erlaubt und wird mit CHF 100 gebüsst.
Unfälle und Brände verhüten
Mit folgenden grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen können Brände und Unfälle vermieden werden: Sicherheitsabstand zu Menschen und Gebäuden einhalten, Feuerwerkskörper beim Anzünden nicht in der Hand halten, sondern auf einem stabilen Untergrund platzieren oder aus gut gesicherten Flaschen und Rohren abfeuern sowie das Feuerwerk im Fachhandel kaufen.
Die Regionalpolizei Zofingen wird dem jährlich wiederkehrenden Phänomen des Litterings in der 1.-Augustnacht ein besonderes Augenmerk schenken und allfällige Widerhandlungen konsequent ahnden.