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Polizei erwischt drei Ägypter mit 28 lebenden Fasanen im Auto – Strafuntersuchung eingeleitet

Bei der Kontrolle eines im Ausland immatrikulierten Autos hat die Kantonspolizei Aargau insgesamt 28 lebende Fasane gefunden. Weil einige der Tiere unter Artenschutz stehen und alle ohne Zollanmeldung und Gesundheitszeugnis eingeführt wurden, hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Ende September 2023 hat die Kantonspolizei Aargau drei ägyptische Staatsbürger in einem Auto mit slowenischem Kennzeichen angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden 28 lebende Fasane festgestellt. Weil der Verdacht bestand, dass einige der Tiere unter Artenschutz stehen könnten und zudem sämtliche Tiere ohne Zollanmeldung und ohne Gesundheitszeugnis in die Schweiz eingeführt worden sind, hat die Kantonspolizei Aargau den kantonalen Veterinärdienst, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit beigezogen. Das Bundesamt für Zoll hat die weiteren Ermittlungen übernommen und eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Der Veterinärdienst des Kantons beschlagnahmte die Tiere vorsorglich und sorgte für eine geeignete Unterbringung in Quarantäne. Bei der Beurteilung der Fasane durch unabhängige Experten hat sich gezeigt, dass rund zwei Drittel der Tiere durch das internationale Artenschutzabkommen Cites geschützt sind.

Aufgrund der Transportstrapazen sind zwischenzeitlich vier Tiere gestorben, zehn weitere mussten aufgrund von festgestellten Krankheiten eingeschläfert werden. Die verbleibenden und gesunden Tiere werden nach Ablauf der Quarantäne bei geeigneten Institutionen platziert.

Einige der Fasanen mussten eingeschläfert werden.
Bild: zvg

Bis zum Abschluss der Strafuntersuchung kann das Bundesamt für Zoll gemäss Mitteilung keine weiteren Angaben machen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (has)

Was ist Cites?

Das internationale Artenschutzabkommen Cites (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als «Washingtoner Artenschutzabkommen», regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie mit Produkten, die aus solchen Tier- und Pflanzenarten hergestellt worden sind. Weltweit haben sich über 180 Länder dazu verpflichtet, zugunsten des Artenschutzes durch Cites zusammenzuarbeiten.